So geht's weiter mit dem OZG - Mein Interview mit Fedor Ruhose

Das Onlinezugangsgesetz wird Ende diesen Jahres nicht vollständig umgesetzt sein. Das ist zwar allerorten klar, aber was kommt noch bis Dezember? Und wie wird es im Januar weitergehen?
Was wird aus dem OZG-Booster, dessen priorisierte Leistungen ebenfalls nicht fristgerecht umgesetzt werden können? Wie bekommen wir die Schnittstellenproblematik zu den Fachverfahren in den Griff, wann können die Register normal miteinander sprechen und was wird aus den 17 Servicekonten von Bund und Ländern? Der IT-Planungsrat hat also noch eine Menge zu tun, bis die Kommunen ihren Bürger*innen wahrnehmbar digitale Services zur Verfügung stellen können.

Gesprächspartner diese Folge ist Staatssekretär Fedor Ruhose aus dem Digitalministerium Rheinland-Pfalz. Er ist Teil des IT-Planungsrates und CDO des Landes.
Wir sprechen über die Fehler der Vergangenheit, den Status Quo beim OZG und darüber, was Kommunen und die Bürger*innen noch an Veränderungen erwartet.
Und am Ende verrät Fedor, mit welchen zwei Beschlussvorlagen er am liebsten der Verwaltungsdigitalisierung einen Schub verleihen würde.

Alle zwei Wochen gibt es eine neue Folge des Podcasts zur Kommunalen Digitalisierung. Die bisherigen Ausgaben und Möglichkeiten den Podcast kostenlos zu abonnieren, gibt es hier. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Regelmäßige Tipps und Tricks, Informationen und Hintergründe zur kommunalen Digitalisierung bekommen Sie durch meinen Newsletter. Wenn Sie nichts verpassen möchten, können Sie sich hier anmelden.

Transkript

[Felix Schmitt] Herzlich willkommen zu Folge 32 meines Podcasts zur kommunalen Digitalisierung.

Mein Name ist Felix Schmitt, ich bin dein Moderator und Begleiter auf dem Weg in die kommunale Digitalisierung. Das Onlinezugangsgesetz wird Ende diesen Jahres nicht vollständig umgesetzt sein. Das ist zwar allerorten klar, aber was kommt noch bis Dezember? Und wie wird es im Januar weitergehen? Was wird zum Beispiel aus dem OZG Booster, dessen priorisierte Leistungen ebenfalls nicht fristgerecht umgesetzt werden können. Wie bekommen wir die Schnittstellenproblematik zu den Fachverfahren in den Griff? Wann können die Register endlich normal miteinander sprechen. Und was wird aus den siebzehn Servicekonten von Bund und Ländern. Der IT-Planungsrat hat also noch eine Menge zu tun, bis die Kommunen ihren Bürger*innen wahrnehmbar digitale Services zur Verfügung stellen können. Staatssekretär Fedor Ruhose aus dem Digitalministerium Rheinland-Pfalz ist Teil des IT-Planungsrates, CDO des Landes und vor allem, heute mein Gesprächspartner. Wir sprechen über die Fehler der Vergangenheit, den Status Quo beim OZG und darüber, was Kommunen und die Bürger*innen noch an Veränderungen erwartet. Und am Ende verrät Fedor, mit welchen zwei Beschlussvorlagen er am liebsten der Verwaltungsdigitalisierung einen Schub verleihen würde. Hallo Fedor, ich grüße dich. 

 
[Fedor Ruhose] Hallo Felix.
 
[Felix Schmitt] Fedor, du bist CDO von von Rheinland-Pfalz, das heißt du hast ja einen guten Überblick da drüber, wie das online Zugangsgesetz sich in Rheinland-Pfalz vor allem weiterentwickelt, aber natürlich auch in Deutschland insgesamt. Ich habe aber eine Einstiegsfrage an dieser Stelle und die interessiert mich jetzt auch als Rheinland-Pfälzer. Mit wie vielen flächendeckend verfügbaren OZG-Leistungen rechnest du zum 31. Dezember 2022 hier in Rheinland-Pfalz? [Fedor Ruhose] Das ist eine spannende Frage, die ich vielleicht am Schluss nochmal beantworten kann. Ich denke, dass wir eine ganze Hand voll von Leistungen wirklich haben werden, handvoll jetzt nicht im Sinne von das sind dann 5 oder zehn, sondern es wird schon deutlich deutlich mehr Wir haben allerdings die Frage, was heißt denn dann verfügbar? Du hast von flächendeckend gesprochen und flächendeckend, da müssen wir, glaube ich, sagen, flächendeckend wird es in Rheinland-Pfalz am Ende auf jeden Fall nicht 575 Leistungen geben. Das ist jetzt schon sicher. [Felix Schmitt] Vieles geht ja auch darauf hinaus, dass das mit diesen 575 bis Ende diesen Jahres nicht funktioniert. Dass 2017 bei der Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes ja schon Leitplanken eingezogen wurden, die sich heute als nicht handlebar herausgestellt haben. Du warst damals noch nicht,  weder Staatssekretär, noch warst du CDO, an dieser Stelle, also nicht daran beteiligt. Aber mit Sicherheit hast du ja auch eine Einschätzung dazu, was damals für Fehler gemacht wurden die heute dazu geführt haben, dass eine Umsetzung bis Ende diesen Jahres misslingen wird. Kann man die inzwischen benennen? Gibt’s da auch auf der Ebene bei euch eine Verständigung darüber, was damals falsch gelaufen ist? [Fedor Ruhose] Ich glaube, dass die Diskussion darüber, was wir an Fehlern gemacht haben in dem Prozess am Ende gar nicht so zielführend ist, ne? Wir reden immer ganz oft davon, dass wir einen Kulturwandel brauchen, dass wir zu einer Fehlerkultur oder einer Lernkultur, wenn man’s positiv formuliert kommen will und dann ist am Ende trotzdem die Frage, warum hat das am 31.12. nicht geklappt und ich glaube, wir brauchen jetzt so einen Punkt, wo wir sagen, Wir reden nicht nur sonntags über die Lernkultur, sondern wir machen das auch noch montags bis freitags und deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt so eine Evaluation des Onlinezugangsgesetz kommen, bevor wir da weitere Schritte voranschreiten. Hinsichtlich der Stichworte die jetzt uns allen bekannt sind Richtung Onlinezugangsgesetz 2.0 und so weiter, das was jetzt ansteht und uns genau anschauen was ist denn eigentlich 2017, 2018, 19, 20, 21 und 22 gut gelaufen und was ist schlecht. Ich glaube, das ist ganz wichtig. Und ein Punkt ist für mich, deswegen würde ich immer sagen, der Startpunkt ist wahrscheinlich am Ende gar nicht 2017. Wenn wir uns ganz realistisch anschauen, ab wann haben wir denn in den Themenfeldern wirklich große Fortschritte gemacht? Dann ist das die wie ich finde auch sehr bewegweisende Entscheidung gewesen, dass man gesagt hat, man nimmt mit den Corona äh Konjunkturpaketsmitteln das einer für alle Prinzip unter die Fittiche und entwickelt das einer für alle Prinzip und schaut dass man dann Leistungen bereitstellt, die die anderen nachnutzen können. Und ich glaube, das ist ein Gamechanger gewesen, aber der war eben halt nicht zweitausendsiebzehn und deswegen sind wir auch was den Zeitplan angeht, jetzt nicht äh fünf Jahre später fertig, sondern unsere fünf Jahre laufen eigentlich noch, auch wenn die gesetzlich nicht korrigiert wurden. [Felix Schmitt] Du hast einen sehr wesentlichen Punkt auch gerade genannt. Das ist der, wie wir mit der Vergangenheit des Onlinezugangsgesetzes auch umgehen. Ich will an einer Stelle ganz kurz nachhaken. Wir reden ja heute vor allem darüber, wie wir das online Zugangsgesetz auf der kommunalen Ebene umsetzen können, also auf der Ebene, die ja den den größten Teil der verwalterischen Aufgaben letztlich auch umsetzen muss, egal ob das jetzt eine Landesaufgabe ist, die auf kommunaler Ebene umgesetzt wird oder eine Bundesaufgabe oder eine originäre kommunale Zuständigkeit. Teilst du denn die Einschätzung an der Stelle, dass die Kommunen am Anfang noch nicht ausreichend intensiv in sowohl die Planung als auch in die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes einbezogen wurden und ist es aus deiner Sicht heute ausreichend auch dargestellt, also dass alle relevanten Ebenen in den in den Gremien auch berücksichtigt sind? [Fedor Ruhose] Ja, das ist eine gute Frage. Ich bin ja ähm was das Online-Zugangsgesetz angeht, hast du ja gesagt, jetzt eher so auch als schon Historiker dann unterwegs, wenn ich mit dir über die den Anfang der Umsetzung spreche und auch wie die Genese war. Ich glaube, dass wir auf jeden Fall in den Evaluationsprozess, den ich mir jetzt vorstelle und den ich mir wünsche seitens des IT-Planungsrats, dass wir jetzt eigentlich dazu kommen müssen, zu sagen wie war das denn? Waren die Kommunen von Anfang an eingebunden und wenn ja, in welchem Weg? Es gibt viele Bereiche, in denen Pilotkommunen geholfen haben, in denen aber auch Verprobungen von Eva-Leistungen ja der kommunalen Ebene schon im Vorfeld durch die Themenfelder gemacht wurden, wo ich sage, ja, da waren Kommunen mit eingebunden. Aber ich glaube, was jetzt auch wichtig ist, dass wir bei weiteren Schritten die kommunale Perspektive noch viel deutlicher berücksichtigen, als wir das äh beim OZG äh gemacht haben und jetzt auch. In dem Zeithorizont, in dem ich jetzt bei der Umsetzung dabei bin, dann entsprechend schon machen. Ich glaube, dass wir, wenn wir auf die – wir hatten am Anfang von Fehlern gesprochen, ne, aber wenn ich sage, was brauchen wir denn eigentlich oder was es positiv vom Online-Zugangsgesetz, dann ist es so, dass wir ja eigentlich schon so eine sanfte Föderalismusreform hatten, nämlich Bund und Länder haben sich auf eine neue Form der Zusammenarbeit geeinigt, die uns nicht in irgendwelchen Hinterzimmern zu äh am Ende Grundgesetzänderungen geführt haben, sondern wir ganz pragmatisch gesagt haben, wo können wir denn eigentlich gut zusammenarbeiten, wo kann das eine Land den anderen Ländern was zur Verfügung stellen und ich glaube, in dieser Überlegung war schon so viel Kraft gebunden, dass man die kommunale Perspektive dann erst zu einem sehr späten Zeitpunkt mit berücksichtigt. Ein Punkt, weswegen ich auch sage, dass wir jetzt was die nächsten Schritte angeht immer auch die Stimme der Kommunen mit hören müssen und ich sage auch ganz klar, dass wenn wir das strukturell nicht hinbekommen, wir auch aus Rheinland-Pfalz immer wieder die Stimme doch und die kommunale Perspektive in die Debatten um IT-Planungsrat einbringen werden. [Felix Schmitt] Du hast gerade den den Föderalismus als eine der, ich sag’s mal, Kernherausforderungen bei der Umsetzung auch des Online-Zugangsgesetzes ja auch genannt. Es gibt ja sehr sehr viele Umfragen mit ich sage mal unterschiedlicher Qualität, die versuchen darzustellen, wie weit die unterschiedlichen Länder und die Kommunen in Deutschland beim Online-Zugangsgesetz auch gekommen sind. Wo siehst du denn heute Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Sind wir oder ist Rheinland-Pfalz schon da, wo du uns heute sehen möchtest?
[Fedor Ruhose] Also wenn man jetzt ganz nüchtern auf die Zahlen guckt dann sind wir, Rheinland-Pfalz, bei dem wenn man die 575 OZG Leistungen ansieht, dann haben wir 54 Prozent davon in der Initialisierung beziehungsweise Umsetzung und wenn wir die abgeschlossenen Leistungen dazunehmen, sind’s 58 Prozent. Das ist natürlich jetzt etwas, wo ich sage, das ist ein respektabler Wert, weil wir alle zusammen wissen, wie viel Kraft dahintersteckt, auch auf der kommunalen Ebene dann entsprechend die Implementierung vorzunehmen. Was auch wichtig ist, ist, dass wir natürlich die Infrastruktur zur Verfügung stellen. Deswegen, wenn ich sage, wo stehen wir jetzt, dann würde ich immer den Fokus nochmal darauf legen, sind wir eigentlich in der Lage, ich nenne das immer gerne OZG ready zu sein. Also sind wir in der Lage, wenn jetzt die Eva-Prozesse kommen. Und wir haben ja von vielen auch den Hinweis, dass sie jetzt nicht am 31.12, aber doch deutlich mit einer Zeitperspektive versehen zur Verfügung sind, können wir dann möglichst schnell den Kommunen diese Leistung zur Verfügung stellen und dass da sind wir soweit, dass ich sage, am 31.12. haben wir in Rheinland-Pfalz dafür die Weichen gestellt. Wir sind mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit unserem Dienstleister LTI, mit unserem Partner der Kumpels auf der kommunalen Ebene in einem engen Austausch und schauen, dass wir die Plattform, die in Rheinland-Pfalz für die OZG Umsetzung genutzt wird, dass wir die den Kommunen so zur Verfügung stellen, dass sie alle damit arbeiten können. Wir haben die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir als Land den Kommunen auch die einer für alle Leistungen dann entsprechend zureichen dürfen und wir werden auch schauen, dass wir die finanziellen Fragen so geklärt haben, dass wir wissen, was denn eigentlich eine Eva Nachnutzung kostet und wie wir die dann auch in Rheinland-Pfalz entsprechend finanzieren, so das heißt, das sind diese Elemente, wo ich sage, das ist OZG ready. Da sind wir auf einem guten Weg. Da gehören auch die Basisdienste dazu, äh die wir über das eGovernment Gesetz dann in Kommunen auch äh kostenfrei zur Verfügung stellen. Da existieren einige, zum Beispiel wie das Nutzerkonto, schon heute und wir werden dann auch auf der Zeitachse dafür sorgen, dass die bereitgestellt werden.
[Felix Schmitt] Du hattest vorhin schon auch den IT-Planungsrat genannt und wir hatten ja in diesem Sommer auch die Diskussion bundesweit gehabt welche Leistungen sollen denn bis Ende diesen Jahres auch real fertig gestellt werden und ein Beschluss des IT-Planungsrates war ja auch dass es sogenannte Boosterleistungen, also ein OZG Booster, geben soll, der eine Reihe von besonders intensiv genutzten Leistungen nochmal in den Fokus gestellt hat und die sollten dann bis Ende diesen Jahres dann auch real fertig und auch flächendeckend ausgerollt werden. Dann sind vor allem grade aus Bürgerinnen und Bürgersicht ja auch relevante Leistungen mit drin. Es kam ähm wir nehmen diese Folge jetzt gerade Anfang September auf im August aus dem BMI äh aus dem Bundesministerium des Inneren die Meldung, dass auch die Boosterleistungen nicht flächendeckend bis Ende diesen Jahres ausgerollt werden können. Gibt es da aus deiner Sicht, du bist ja auch Mitglied des  IT-Planungsrates, einen neuen Stand oder ist diese Meldung des BMIs zumindest für Teile des Bundesgebietes gar nicht richtig? [Fedor Ruhose] Also da muss man glaube ich noch ein bisschen ausholen erstmal zum einen zu der konkreten Aussage ja, der der Booster im Sinne von alle 35 Leistungen bis zum 31.12. umzusetzen. Das wird nicht gelingen. Ich glaube, das ist für uns jetzt auch alle klar. Dass wir noch mal eine Priorisierung, die wir vorgenommen haben, um auch noch mal Geschwindigkeit in die Projekte reinzubringen. Jetzt will ich nicht richten und nicht mutmaßen, warum das in Projekten nicht klappt. Wir müssen nur sehen, dass es zumindest in dem einen dann entsprechend zu keiner Verzögerung kommt. 
Ich find aber den Booster trotz allem sehr zielführend. Wir hatten uns in Rheinland-Pfalz sehr schnell nach der Neubildung des Digitalisierungsministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, dass wir gesagt haben, wir brauchen zwei Sachen in Rheinland-Pfalz, wir brauchen zum einen eine Meilensteinplanung, wie wir die Punkte, die ich eben unter OZG ready äh readyness quasi zusammengefasst hat, wie wir die darstellen können. Und das Zweite ist, wir brauchen eine Verständigung darüber, 575 Leistungen bis zum 31.12.2022 zu digitalisieren. Das war sehr ambitioniert. Lasst uns schauen dass wir eine Priorisierung im Sinne von welche Leistungen sind für die Bürgerinnen und Bürger wichtig. Ich ergänze aber auch immer gern, welche Leistungen fragt denn eigentlich die Wirtschaft bei der öffentlichen Hand nach. Welche äh Verfahren können da digital abgebildet werden, sodass es Entlastungen gibt. Diese zwei Säulen waren die Kernforderung, wo wir gesagt haben, wir machen jetzt mal, wir gucken in Rheinland-Pfalz uns an, welche Verwaltungsleistungen wir dann prioritär digital anbieten wollen. Und dann kommt man natürlich beim, wenn man nach dem Eva-Prinzip digitalisiert, sehr schnell zu dem Schluss, dass man sagt: Ich muss aber ja warten. Ich kann ja eine Rheinland-Pfalz Priorisierung zwar vornehmen, aber ich muss natürlich auch schauen, was passiert denn eigentlich in den Themenfeldern, die für uns diese Leistungen anbieten? Rheinland-Pfalz, digitalisiert im Themenfeld Umwelt federführend und wir sind dabei mit Hessen zusammen das Breitbandportal anzubieten, also die Beantragung von Breitband Projekten seitens der Unternehmen digital abzubilden. Das sind unsere Schwerpunkte. Da haben wir auch noch mal einen anderen Blick rein in die Themenfelder. Allerdings bei den anderen Themenfeldern warten wir und deswegen haben wir gesagt, diese Priorisierung ist wichtig. Für uns ist wichtig, dass wir dieses OZG ready als Status erreichen in Rheinland-Pfalz und gleichzeitig ist aber auch wichtig, dass wir auf der Bundesebene nochmal einen äh ja einen Hinweis geben darauf, dass wir auch Leistungen dort priorisiert haben wollen und ich würde jetzt mal für mich in Anspruch nehmen, dass wir zumindest aus Rheinland-Pfalz diese Debatte sehr stark mitgeprägt haben, die dann dazu geführt hat, dass wir uns im Mai im IT-Planungsrat auf diese Liste der 35 Leistungen geeinigt haben, die jetzt unter dem Titel Boosterleistungen laufen und die auch unterschiedliche genau diese unterschiedliche Dimensionalität haben. Zum einen geht’s darum dass wir unter der Nutzerorientierung schauen welche Leistungen sind denn für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig und unter dem Mantel oder unter dem ja äh, ja Fragestellung, Blickwinkel, welche Leistungen sind für die Wirtschaft wichtig? Wir da auch noch mal eine neue Nutzerorientierung reinbringen. Das ist sehr wichtig, das möchte ich auch als Erfolg schon mal verbuchen. Problem ist, du hast die Meldebescheinigung und Register-Auskunft genannt. Problem ist, dass wir jetzt dann doch auch noch mal merken, dass wir natürlich boostern wollten, Priorisierung wollten und gleichzeitig aber das auch mit Projektplänen mitunter kollidiert und was wir auch noch sehen müssen, ist, natürlich geht es dann in dem Boosterbeschluss darum dass die Leistungen verfügbar sind. Und das ist wichtig. Finde das sehr wichtig, dass wir am 31.12. sehr viele Leistungen verfügbar haben. Das heißt aber halt noch nicht, dass die in Rheinland-Pfalz auch für die Menschen nutzbar sind und das muss man glaube ich in dieser Diskussion sehr ehrlich und transparent darstellen. Mir geht es jetzt darum, dass wir sehr schnell die Eva-Leistungen alle verfügbar haben, sodass die Kommunen für sich auch die Nachnutzung entscheiden können und sagen können, welche der Boosterleistung und welche der übrigen Leistungen, die dann entsprechend später kommen, möchte ich nachnutzen. Dafür müssen die halt nur vorhanden sein. Die sind dann am 31.12. vorhanden oder auch vielleicht, wenn man die Meldebescheinigung ansieht, ein bisschen später. Und dann müssen wir die ausrollen, ne? Das heißt natürlich auch, dass das technisch nochmal ein sehr anspruchsvoller Prozesse für die Kommunen, die die Leistungen dann äh entsprechend in ihre Systeme implementieren und dann auch ihre Angebote entsprechend machen, verändern wollen. Aber natürlich auch für unseren Datendienstleister LDI und natürlich auch für die kommunale Seite, für die Kombis und für die Koordination eines diffizilen Roll-Outs über die unterschiedlichen, kommunalen Ebenen, sei es Landkreise, sei es Verbandsgemeinden, sei es kreisfreie Städte. So, das heißt, wir haben natürlich diese ganzen thematischen Fragen auch noch zu berücksichtigen bei der Frage wie geht’s denn jetzt mit dem eigentlich oder hat der Booster etwas gebracht? Meine kurze Antwort auf diese oder ja meine Zusammenfassung nach dieser etwas längeren Ausfassung ist, es hat sehr wohl was gebracht, es hat nochmal Beschleunigung gebracht. Ähm und das hat nochmal ein Bewusstsein dafür geschaffen, nach welcher Sichtweise wir priorisieren. Das ist sehr gut Es wird aber am Ende nicht dazu führen, dass wir das OZG pünktlich umsetzen, sondern dass wir nochmal einen anderen Blick darauf bekommen, welche Leistungen denn dann auch digital prioritär vorhanden sein sollten und welche Leistungen auch wichtig sind, dass sie digital angeboten werden, aber entsprechend zeitlich dann etwas später. [Felix Schmitt] Ein wichtiger Punkt beim Onlinezugangsgesetz, der immer wieder auch vermittelt wird, ist ja denkt bitte an die Nutzerinnen und Nutzer. Nehmt auch mal denen ihre Perspektive ein. Jetzt mal, andersrum gefragt, wann siehst du denn den Zeitpunkt gekommen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland merken, aha es ändert sich was. Wir können jetzt real rechtssicher digital mit unseren Verwaltungen auch kommunizieren. Jetzt nicht wann alles fertig ist, sondern man bei den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit ist, dass im Bewusstsein entsteht, ich kann mich jetzt übers Smartphone, über den Rechner oder wie auch immer an die Verwaltung wenden und Leistungen in Anspruch nehmen. Das ist ja etwas, was heute in den Köpfen der Menschen noch nicht drin ist. Wann denkst du, wann kann dieser Switch bei den Menschen anfangen zu wirken, ähm dass sie also auch merken, okay bei den Verwaltungen verändert sich was. [Fedor Ruhose] Ich glaube, wenn man wenn man den Fokus nicht auf das OZG legt, sondern wenn man sich anschaut, welche Leistungen, welche Angebote sind denn für die Menschen schon durch die Verwaltungen abrufbar, dann würde ich sagen, dass das auf der kommunalen Ebene mit unterschiedlicher Dimensionalität natürlich, aber dass es in der kommunalen Ebene schon gute Angebote gibt, wo die Menschen merken, ich kann digital mit meiner Verwaltung kommunizieren. Sei es, ich mache ein Terminmanagement, sei es aber auch, ich kann schon bestimmte Antragstrecken schon jetzt digital auch einreichen, muss nicht mehr persönlich äh erscheinen und abgeben. Ich glaube, da gibt es schon jetzt sehr viele Erfolge auf der lokalen Ebene, aber natürlich auch auf der Landesebene gibt es Einheiten, die da schon sehr digital mit Beantragungen umgehen, die aber auch vielleicht was Unternehmenskommunikation angehen, dann schon digitale Tools einsetzen und natürlich auch entsprechend in der Verwaltung dann digital arbeiten und nicht mehr händisch da Laufmappen von einem zum anderen Standort bringen. Ich glaube, das ist schon jetzt erreicht.
Wenn man nach dem Bewusstsein fragt, wann ist der Staat  digital für die Menschen erreichbar, dann, deswegen nochmal mein Schwenk zurück zu der Priorität, dann müssen manche Leistungen, die sehr prägnant sind und die auch in der öffentlichen Wahrnehmung einfach eine große Rolle spielen, digital angeboten sein. Mach’s konkret, wenn wir das KFZ, wenn wir KFZ-An-und Ummeldungen digital machen ich glaube dann merken die Menschen, dass sich was in der Verwaltung ändert. Und ich bin sehr froh, dass wir jetzt da äh auch durchs Themenfeld äh die Themenfeld-Führerschaft dann von Hessen dann entsprechend Leistungen haben, die wir jetzt nachnutzen können, müssen halt gucken, ob das passt, ne. Das heißt in diesen Leistungen werden wir dann entsprechend sehen, dass sich etwas ändert. Ich mach’s konkret bei uns hier in Rheinland-Pfalz ähm ist natürlich dann wichtig dass die Telekommunikationsunternehmen auf einmal ihre Breitband äh Anträge nicht mehr äh in Aktenweise bei den Ämtern einreichen, sondern dass sie unter Nutzung von äh Geodaten dann entsprechend sehr schnell in die Beantragung gehen können. Auch das wird dann zeigen, wenn wir in die Infrastruktur. Investieren, dass wir dann natürlich schauen, dass wir äh da auch Deutschland digitaler machen. Und so bildet sich dann am Ende so ein Mosaiksteinchen und ich glaube, Jetzt ist schon sehr viel da. Zum ersten Ersten zweitausenddreiundzwanzig wird nochmal ein Schub da sein, weil wir natürlich jetzt ja nicht nichts haben am Ende, sondern halt noch nicht alles. Und ich glaube, dass sich das im Jahr 23 dann wirklich auch so zeigt, dass wir ganz viele tolle digitale Dienstleistungen haben, die unmittelbar mit dem OZG zu tun haben und die dann die vielen vorhandenen, wichtigen, digitalen Lösungen, die die Kommunen schon jetzt anbinden, die die Landesverwaltung anbieten oder die auch die Bundesbehörden dann schon anbieten. Dass man das dann entsprechend zusammen zu einem Bild zusammenbringen kann.
[Felix Schmitt] Wir haben jetzt sehr konkret über über online Zugangsgesetzen auch so die die Außenwirkung gesprochen und vorhin auch den den Booster ja schon kurz angesprochen aber wir hatten ja in diesem Jahr nicht nur über den Booster diskutiert, sondern es ist ja auch klar, es wird irgendwie eine Folgegesetzgebung zum online Zugangsgesetz geben. Die einen nennen es OZG 2.0 andere sprechen vom Folgegesetz, Dritte wollen das auf keinen Fall so nennen, ähm aber jetzt, wo vom Namen abgesehen, es wird ja in diesem Jahr noch Veränderungen ähm wahrscheinlich ja auch, auch geben, gerade auch mit der in im Bund neuen Koalition. Auf was müssen sich denn die Kommunen dieses Jahr noch einstellen. was kommt denn noch auf Sie zu? Egal, ob es jetzt OZG zwei Punkt 0 oder Folgegesetzgebung ähm heißen wird.  welche Veränderung äh könnten denn da noch auf die auf die Kommunen noch zukommen? [Fedor Ruhose] Ich glaube dieses Jahr geht’s wirklich darum, dass wir das Online-Zugangsgesetz umsetzen. Und gleichzeitig sind wir aber auf der Bundesebene im IT-Planungsrat, aber auch wenn man einen Blick in den Koalitionsvertrag äh wirft, auf der koalitionären Ebene dabei die die weiteren Schritte zu diskutieren, also das, was wir mit dem Online-Zugangsgesetz angefangen haben, nämlich medienbruchfreie Kommunikation und quasi über den gesamten Verwaltungsprozess hinweg, das ist glaube ich das am Ende das Ziel. Was worauf sich die Kommunen in dem Bereich dieses Jahr einstellen müssen ist, dass wir sie in einen Diskussionsprozess bringen, dass wir hoffentlich eine Form finden, wo wir Erwartungen und Erfahrungen aus dem Online-Zugangsgesetz diskutieren können. Ich habe eben ganz am Anfang von der Evaluation gesprochen, die ich äh gerne hätte. Ich glaube sogar, dass sie Evaluation als Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir äh in ein mögliches Gesetzgebungsverfahren, gehen. Ich bin übrigens äh kein Fan davon, das OZG 2.0 zu nennen, weil was soll das sein? Der Online-Zugang zwei Punkt null, das Online-Zugangsgesetz hatte einen ganz klaren serviceorientierten Gedanken und jetzt geht es darum. Wir eben auch die Verwaltungsperspektive dahinter sehen und da ist es mir ganz wichtig. Dass wir die Kommunen mit äh berücksichtigen, dass wir die Perspektive der Frage neben dem Frontend auch die Frage, was liegt denn eigentlich hinter dem Anmeldeformular, was liegt hinter dem Beantragungsformular, wie können wir auch Ebenen übergreifend digital kommunizieren? Das sind die nächsten Schritte. Wenn es dazu gesetzliche Regelungen geben soll, dann sollte man die schnell auf den Weg bringen. Ich glaube aber, dass es vor allen Dingen daran liegt. Darum geht, technische Voraussetzungen zu schaffen, den Menschen, die in unseren Verwaltungen für die Menschen gute Arbeit leisten, in die Lage zu versetzen, sie, zu stärken darin, selber digitale Anwendungen zu nutzen, Ich würde immer sagen, die Errungenschaft zum Beispiel des Onlinezugangsgesetz, Umsetzung in Rheinland-Pfalz ist, dass wir den Kommunen eine Digitalisierungsplattform zur Verfügung stellen, auf der sie auch andere Prozesse digital anwenden können und programmieren können und selber äh für ihre eigene Verwaltungshandel dann auch einsetzen können. Darum geht’s mir. Die technischen Voraussetzungen zu schaffen und die äh ja die Fortbildung und Qualifizierungsmaßnahmen so zu stärken, dass wir unsere Verwaltung digital aufstellen. [Felix Schmitt] Das heißt, für dich geht’s auch schon so einen kleinen Schritt in Richtung Verwaltungsdigitalisierung ähm hinein. Hast du da schon so so Pflöcke, die du. Sprechen wir mal von Rheinland-Pfalz, auch einschlagen möchtest, wie das ja beispielsweise vielleicht auch Bayern schon angedeutet hat mit ihrem eigenen Digitalgesetz, also das teilweise eben auch äh Landes seitig Vorgaben dahingehend gemacht werden, welche Dienstleistung auch durchgehend äh Medienbruch frei, digital anzubieten sind. 
Kann es sein, dass es irgendwann auch in in Rheinland-Pfalz in in so eine Richtung dann entsprechend auch eine Gesetzgebung geben kann oder seid ihr noch gar nicht so weit zu sagen, wie tief ihr zum Beispiel auch in die Gestaltungsfreiheit kommunalen Handels letztlich auch angreifen möchtet.
[Fedor Ruhose] Wir dürfen uns gerade im Moment vor allen Dingen alle nicht überfordern. Es ist klar, dass man immer schön und schnell  sich ja auch vor allen Dingen appellativen Gesetze auf den Weg bringen kann, dass man sagen kann, wir wollen Ziele formulieren, das ist alles gut und richtig. Wir haben uns dafür entschieden, diese Ziele auch in der OZG Umsetzung mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammen in in unserem Positionspapier nochmal zu formulieren auch langfristige Ziele zu formulieren, die ich eben skizziert habe, wie können wir am Ende dann medienbruchfrei kommunizieren und wie können wir auch die Fortbildung stärken und die die Qualifizierungsmaßnahmen stärken und auch in Ausbildungsinhalte gehen, das ist glaube ich alles wichtig. Ich glaube, jetzt geht es vor allen Dingen erst mal darum, dass wir sagen, lasst uns einen Prozess zu Ende bringen. Lasst uns das online Zugangsgesetz äh zu Ende in Anführungszeichen bringen, ich sag da gleich zu was, dass wir die Kommunen dahingehend aufstellen, dass sie entsprechend digital arbeiten können, denn das ist, glaube ich, der Endpunkt des Onlinezugangsgesetz, Der Startpunkt zur Digitalisierung der der Verwaltung der Verwaltungsprozesse. Ja? Da wo quasi ein Onlinezugang besteht, dahinter kann jetzt auch Kommunikation zwischen den Ebenen entstehen und kann entsprechend Datenverarbeitung dann auch, nochmal in einer ganz anderen Dimension berücksichtigt werden, zumal wenn wir uns auf den Weg machen und die Register Deutschland wirklich digital anbinden. Deswegen sage ich auch immer, für mich ist eigentlich das Ziel, dass wir am IT-Planungsrat ein ein abgestimmtes Verhalten ja vorgehen abstimmen und nicht jeder sein wie auch immer das Gesetz formuliert, sondern wir beim IT-Planungsrat zusammen entscheiden, welche Schritte wir jetzt gehen müssen. Da müssen wir schauen, braucht das Veränderungen auf der Landesgesetzgeberischen Ebene, braucht es eine Änderung auf der Bundesgesetzgeberischen Ebene oder können wir uns auch sehr schlank auf den Weg machen, indem wir gemeinsame Beschlüsse fassen und die dann in Strukturen setzen und die die dann auch umsetzen. Ich glaube, da wird nochmal das Wort mit der Registermodernisierung einbringen. Das wird nochmal entscheidend sein, ob wir es schaffen die Register entsprechend zu modernisieren was den Zeitplan angeht, sollten wir uns jetzt schon freimachen davon, dass wir das schaffen, was quasi auch auf der Bundesebene vorgegeben ist. Ich glaube, da gibt es einfach jetzt Verzögerungen und auch Fachfragen, die geklärt werden müssen das muss am Ende alles verzahnt sein. Wir müssen schauen, dass wir die Prozesse, die scheinbar unabhängig voneinander laufen dann zusammengebunden werden zu einer Verwaltungsdigitalisierungsstrategie in Deutschland. [Felix Schmitt] Es gibt ja neben der hm neben den vielen Baustellen, die das OZG ja an sich schon bietet auch immer wieder Diskussion nach einzelnen ich sag’s mal hier soll mal angehalten werden, da soll man gestoppt werden gerade bei zum Beispiel dem Thema Schnittstellengestaltung, ähm dass viele Fachverfahren, auch viele Fachverfahrenshersteller ja bis heute weiterhin einfach auch keine standardisierten Schnittstellen für ihre Programme auch anbieten. Die wahrscheinlich einfach warten, dass irgendwann der Gesetzgeber sagt, okay, wir zahlen’s euch. Ähm Das ist da kommen ja auch immer wieder laute Rufe, auch gerade so aus dem aus dem technischen Umsetzungsorientierten Bereich, die sagen, hey, lass uns doch erstmal das machen, bevor wir uns dann ums  etwas etwas billig zu formulieren, ums Frontend Onlinezugangsgesetz kümmern. Wie wie siehst du hier die die Herausforderungen? Wie lässt sich das klären ähm auf auf Sicht, denn. Wenn wir medienbruchfrei in den Verwaltungen arbeiten möchten, dann brauchen wir ja genau diese Schnittstellen an der Stelle und siehst du irgendeine Möglichkeit, dass ich das  untergesetzlich Regeln lässt, dass solche Schnittstellen irgendwann einfach vorhanden sind oder anders formuliert, regelt das der Markt oder muss es irgendwann der Gesetzgeber regeln?
[Fedor Ruhose] Ich glaube, das ist äh das ist ein wichtiger Punkt, den du ansprichst. Und das ist ja auch so, dass ich bin auf vielen Fachverfahrensherstellern dankbar, die mit uns auch das Gespräch suchen, sei es mit den Kommunen, sei es über ein IT-Planungsrahmen um zu schauen, wie kann man denn diese Problematik lösen und wenn man das mal einmal zurückbringt zum Beginn unseres Gesprächs, dann würde ich sagen, Felix, das ist so ein Punkt, der gehört auch in die Evaluation, um zu schauen, was hätte man denn oder wenn man Strukturen nochmal anders aufsetzen würde, was würde man denn vielleicht verändern, dann würde ich sagen, wahrscheinlich ist das einbinden äh der der Schnittstellen-Thematik und der Thematisierung der Schnittstellen Frage auf der kommunalen Ebene eines der zentralen äh die man jetzt sagen muss, das müsste man von Beginn an mitdenken. Ich mag jetzt nicht wieder meine Rolle als Geschichtswissenschaftler da in dem Bereich anstrengen, um zu sagen, ist das unterlassen worden oder nicht? Ich sage nur, das muss man, glaube ich, als Problem diskutieren und schauen, ob man daraus lernt. Was heißt das aber jetzt für den OZG Prozess? Also ich wäre nicht dabei irgendwie zu sagen wir brauchen jetzt einen Stopp und eine völlige Neukonzeption. Dafür haben wir viel zu viel erreicht und das wäre, glaube ich, auch. Nicht nur nicht vermittelbar, sondern es wäre auch nicht wirklich effizient, wenn wir sagen würden, das werfen wir jetzt alles übern Haufen, weil wir die Schnittstellen-Thematik haben. Ich glaube, dass wir über Kurskorrekturen nachdenken können und dass wir auch über Priorisierung bei der Definition von Schnittstellen nachdenken können. Das ist auch immer verbunden mit äh der voraus äh mit dem Vorantreiben der Registermodernisierung, ja? Das heißt, wir geben natürlich einen einen gewissen Druck nochmal rein. Wir müssen nochmal schauen, dass wir da auch zu Neujustierungen kommen, aber nicht irgendetwas stoppen und äh neu bauen, weil wir ähm. Auch im OZG. Auch wenn es natürlich im Gesetzestext anders steht, aber auch im OZG ja viele Prozesse haben, ich nehme jetzt mal meinen meinen ähm meinen Teilprojekt hier, was wir mit Hessen, mit der MAN zusammen vorantreiben, was den Breitband äh die Beantragung für Breitbandmaßnahmen angeht, Das ist ja kein Frontend, sondern da wird’s am Ende so, dass da auch Verwaltungsleistungen am Ende digital weiterverarbeitet werden können, dass da auch entsprechend die Prozesse dahinter liegen. Das heißt, wir haben jetzt an vielen Stellen werden wir sehen, dass das OZG eben nicht nur frontend mitdenkt. Nichtsdestotrotz müssen wir natürlich schauen, wie man jetzt Voraussetzung schafft, um Schaffung geeignete Schnittstellen oder aber auch organisatorische Maßnahmen, die dann jetzt auf dem Weg vielleicht noch mal liegen, dass wir die entsprechend dann berücksichtigen und schauen, dass wir das mit aufnehmen in ein ja ich sage mal in so einen Prozess, der der davon lebt, dass man auch mal zwei Schritte zurückgeht nochmal um zu schauen aber nicht alles sondern weiß ich gucke jetzt nochmal kurz von der Seite drauf ich guck  nochmal kurz von hinten und von vorne auf den auf den Prozess und dann weiß ich an welcher Stelle ich weiterwerkeln muss. Bin sehr froh, dass wir mit den Fachverfahrensherstellern da ja auch konstruktive Partnerinnen und Partner haben, die er auch gewillt sind, da jetzt Lösungen zu finden für Probleme, die sie am Ende nicht selbst geschaffen haben, sondern die durch Strukturen geschaffen wurden, auf die wir jetzt Antworten finden müssen. [Felix Schmitt] Du hast jetzt schon zweimal ganz hervorragend als Historiker des Onlinezugangsgesetzes hier gerade auch gewirkt. Ich will dich noch einmal dazu bitten denn ich glaube, man man kann ja kann ja auch vieles daraus lernen, was ähm was in der Vergangenheit äh sich sich überlegt wurde und was heute was man wo man heute vielleicht doch zu anderen Ergebnissen kommt.  Einer der Grund Pfeiler beim Beschluss des Onlinezugangsgesetzes war es ja auch, das ist im Prinzip siebzehn Portale und siebzehn Servicekonten in Deutschland geben wird, eins für jedes Bundesland und für den Bund worüber die Leute sich äh die Menschen sich einerseits authentifizieren können und auf die Verwaltungsleistung auch äh auch zugreifen können und wo sie dann auch die entsprechenden Verwaltungsleistungen dann auch finden. Es ist ja eine, deutlich andere Herangehensweise, als es andere Länder gerade auch in Europa machen, die natürlich auch alle nicht so groß sind wie Deutschland. Das auf der einen Seite. Aber auch hier gibt’s ja so soll ich sagen, so kleine Konsolidierungsschritte in der Richtung, dass beispielsweise Hessen und Saarland sagen, sie verzichten auf ein eigenes Servicekonto und nutzen das Servicekonto Bund. Bayern hingegen sagt, das Servicekonto Bund darf in Bayern nicht genutzt werden.  Also das sind ja zwei unterschiedliche Richtungen, in die es hier geht und wir haben auch noch nicht über den E-Perso gesprochen. Das müssen wir, glaube ich, heute auch nicht vertiefen.  Aber was was siehst du denn, wie wird sich das aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger dort weiterentwickeln? Also werden die Bürgerinnen und Bürger. Auf vielen verschiedenen Plattformen dann am Ende immer wieder zur gleichen Leistung finden oder wird es irgendwann so ein einheitliche deutsche Plattform für Verwaltungsleistungen geben?
[Fedor Ruhose] Ich würde mir eigentlich schon wünschen, dass wir Richtung Einheitlichkeit gehen. Wir haben ja bei den bei den Entscheidungen, dass wir am Ende das Online-Zugangsgesetz umsetzen ja auch sehr stark den Schwerpunkt auf interoperabilität gesetzt, also sprich kompliziertes Wort, aber bedeutet am Ende es eigentlich egal, aus welchem Land ich komme und auf welchem Konto ich mich anmelde, die Leistungen müssen alle irgendwie transportabel sein und ich muss das auch machen können und ich muss auch von Bundesland A nach Bundesland B kommunizieren können, ohne dass ich irgendwie das merke, dass ich zwischendurch nochmal die Postkutsche äh anbringen muss, ja? Das ist, glaube ich wichtig. Und wenn daraus resultiert und ich sehe ja jetzt, dass es auch nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch in anderen Bundesländern eine Diskussion gibt, bestehende Entwicklungen zugunsten des Nutzerkontos Bund aufzugeben und du hast Hessen Saarland erwähnt, die ja das von Anfang an dann quasi schon für sich entsprechend kommuniziert haben, dann würde ich immer sagen wir sollten gut abwägen was ist das für und Wider von so einer Entscheidung für ein ja ein Bundesland, was schon ein eigenes Konto hat. Ich glaube das vor allen Dingen wichtig, dass wir sowohl betriebswirtschaftliche als auch Nutzungsperspektiven da einnehmen, aber ich würde mich jetzt, um Gottes Willen nicht versperren und ich finde auch den Weg etwas zu untersagen, was eigentlich eine Harmonisierung äh darstellt eher der Digitalisierung hinderlich, deswegen für mich kann es auf jeden Fall eine Option sein, dass wir alle zusammen äh eine Umstellung auf das Nutzerkonto Bund äh beschließen. bin auch der Meinung, dass wir in Rheinland-Pfalz den bestehenden Gesprächsfaden, den wir haben zwischen der kommunalen Ebene und uns, äh dass wir den weiter sehr seriös weiterführen und das Für und Wider diskutieren müssen, um dann entsprechend schauen, dass wir da einen guten Weg finden, weil nichts wäre jetzt schwieriger, deswegen sage ich auch nicht jetzt von jetzt auf gleich eine voreilige Entscheidung zu treffen, die dann am Ende aufgrund der Verwobenheit des des Gesamtprozesses äh OZG wird dann dazu führen würden, dass wir irgendwo in Rheinland-Pfalz jetzt an einer Stelle sagen müssen, okay. Bisherige Fortschritte dann echt ausgebremst, wenn wir das machen, ja? Deswegen äh wäre ich äh. Oder kann ich mir nur sehr gut vorstellen, dass es am Ende einen starken Harmonisierungsdruck gibt, den wir auch nicht über einfach interoperabilität abbringen sollten, sondern im Sinne von auch gemeinsamer Kommunikation. Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, was Verwaltung in Deutschland alles gut zusammenbringen kann, dann auch den einheitlichen Weg kommunizieren soll. [Felix Schmitt] Ich glaube, wir haben jetzt in den in den letzten Minuten recht eindrucksvoll gezeigt, äh OZG ist nicht trivial. In der Umsetzung, das wusste man glaube ich auch 2017 schon. Jetzt stehen wir aber im Jahr 2022 und vielleicht zum Abschluss noch noch eine eine letzte Frage von von meiner Seite. Wir stehen ja so ein bisschen an so einem Scheideweg. Wie geht es jetzt weiter? Der Blick auf das Onlinezugangsgesetz auch von medialer Seite wird immer intensiver. Viele werden auch Ende diesen Jahres so anfangen zu checken, okay, wo wollte man hin, wo steht man dann, was hat man erreicht, was hat man nicht erreicht. Aus deiner Sicht, was wären denn heute die drei wichtigsten Entscheidungen oder Maßnahmen, die man jetzt treffen sollte, um mit dem online Zugangsgesetz ähm möglichst schnell, möglichst weit zu kommen. Also wenn du jetzt in im deutschen Föderalismus die Möglichkeit hättest, drei Entscheidungs äh Vorlagen zu formulieren und sie deinen Kolleginnen und Kollegen an die Hand zu geben ähm. Was was würde da drin stehen? 
[Fedor Ruhose] Muss ich das jetzt auf auf Bezug im Onlinezugangsgesetz formulieren, weil ich glaube nämlich, dass wenn man. Deswegen habe ich eben auch gesagt, ob wir dann am Ende. OZG zwei Punkt null brauchen ist für mich immer noch so eine Frage weil wir das ja sehr oft sehr ja über Gesetzestechnik ne und Verwaltungsdigitalisierung ist ja am Ende aber, kultureller Wandlungsprozess und kein IT-Projekt, was irgendwie nur durch gesetzliche Normierung äh dann verändert wird. Also ich glaube, das wäre dann etwas schwierig für mich, diese Aufgabe, wenn ich sagen würde, drei Punkte, um das Online-Zugangsgesetz nochmal weiterzuentwickeln, aber vielleicht habe ich das auch falsch verstanden und interpretiere das jetzt mal um äh die Frage ähm was müssten wir jetzt eigentlich machen, um Verwaltungsdigitalisierung nochmal einen wirklichen Booster, äh um in der Sprache da zu bleiben, äh zu verschaffen. Und da hätte ich nicht drei Vorlagen, sondern zwei Vorlagen. Ich glaube. Was wir brauchen ist zum einen eine ein Digitalcheck, ich bin sehr dankbar, dass die Koalition das auf Bundesebene in den Koalitionsvertrag äh geschoben hat, geschoben hat. Für mich ist es wichtig, dass wir klarmachen, wenn die Regierung ein Gesetzesvorhaben auf den Weg bringt, dann muss es klar sein, dass wir eine digitale Weg haben, diesen Prozess in der Verwaltung abzubilden und abzuwickeln. Ich glaube, das ist ganz zentral, dass wir es schaffen. Da muss ich übrigens auch sagen, sind wir auf Landesebene auch nicht noch nicht so weit, aber das ist quasi ein Punkt. Bin hier in unserem Haus haben wir auch sind wir sehr für Sozialpolitik noch zuständig. Da gab’s eine Neuformulierung des Entschädigungsrechts. Da hat man sich mit der. Bundesebene verständigt, dass man das Gesetz beschließt und es erst dann in Kraft treten lässt, wenn quasi die gemeinsame digitale Lösung äh dafür etabliert ist. Ich glaube, genau so was brauchen wir standardmäßig, dass klar ist, dass Staat nur dann neue Aufgaben wirklich auf den Weg bringt, wenn die Verwaltung dahinter mit einer digitalen Lösung ausgestattet ist. Ich glaube, das ist der. erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass wir ganz oft über Probleme reden und stolpern im OZG, wo wir äh merken, wir könnten den Prozess eigentlich digital abbilden, aber wir müssen dann trotzdem nochmal irgendwie einen Nachweis bringen im Sinne von du musst ein Dokument unterschrieben bekommen. Du musst nochmal eine Registerabfrage, die du eigentlich digital machen könntest selber machen und dem einen Amt die Information des anderen Amt unterbringen, deswegen müssen wir, glaube ich, mit vollem Fokus auf die Registermodernisierung setzen. Ich glaube, da müssen wir auch, was die Fachkolleginnen und Kollegen angeht aus den Ministerien, noch mal ja zu einem Bewusstsein kommen dafür, was, wie toll es sein kann, wenn wir digitale Register haben, wie schnell wir dann als Verwaltung werden können und ich glaube auch, dass wir uns überlegen müssen, was ist das was es mit dem Schriftform Erfordernis in vielen Bereichen und wie können wir die Schriftform entsprechend so reduzieren oder anders darstellen, dass es auch in digitale Prozesse passt. Das sind für mich die zwei wesentlichen Punkte. [Felix Schmitt] Das klingt nach Aufbruch, auch wenn es jetzt der Abschluss unseres heutigen Gesprächs ist. Vielen Dank Fedor für das Gespräch. So und das war’s auch für heute. Vielen Dank, dass du dabei warst und bis zum nächsten Mal.