Der Fit-Store in der kommunalen Praxis - mein Interview mit Mareike Banaszak und Martin Jedrzejowski

Immer näher rückt das Startdatum des Onlinezugangsgesetz. Und damit rückt die Frage auch immer mehr in den Fokus, wie Kommunalverwaltungen, gerade die kleineren Kommunen, an die vielen einzelnen OZG-Leistungen kommen sollen. Diese Frage ist nicht mehr nur hypothetisch, sondern inzwischen ganz real. Viele Verwaltungen haben bereits die Vorbereitungen auf die Einführung von zusätzlichen Onlinediensten getroffen, zusätzliches Personal eingestellt oder geschult. Andere stehen kurz davor. Dennoch: woher nehmen, wenn nicht selber machen. Und das, da sind sich alle Beteiligten einig, wäre nicht nur viel zu aufwendig, sondern auch unnötig.

Viele Hilfestellungen werden innerhalb der Bundesländer bereitgestellt. Eine Sonderrolle nimmt hier die FitKo ein. Nicht nur als Institution von Bund und Ländern, sondern mit dem Fit-Store auch operativ bei der Verteilung von Efa-Leistungen. Also der Nachnutzung von bereits erstellten OZG-Leistungen. Wie Kommunen sich solche Leistungen aus dem Fit-Store sichern können, welcher Aufwand dahinter stecken, welche Leitungen heute bereits angeboten werden, das bespreche ich mit Mareike Banaszak und Martin Jedrzejowski.

Mareike betreut bei der FitKo den Fit-Store und kennt als Juristin die rechtliche Dimension der Nachnutzung ganz genau.

Martin koordiniert das OZG-Programmmanagement bei der FitKo und leitet unter anderem den Jour Fix der OZG-Koordinierenden der Bundesländer.

Alle zwei Wochen gibt es eine neue Folge des Podcasts zur Kommunalen Digitalisierung. Die bisherigen Ausgaben und Möglichkeiten den Podcast kostenlos zu abonnieren, gibt es hier. 

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Regelmäßige Tipps und Tricks, Informationen und Hintergründe zur kommunalen Digitalisierung bekommen Sie durch meinen Newsletter. Wenn Sie nichts verpassen möchten, können Sie sich hier anmelden.

Transkript


[Felix Schmitt] Herzlich willkommen zu Folge 29 meines Podcasts zur kommunalen Digitalisierung.
Mein Name ist Felix Schmitt. Ich bin dein Moderator und Begleiter auf dem Weg in die kommunale Digitalisierung.
Immer näher rückt das Startdatum des Onlinezugangsgesetzes und damit rückt die Frage auch immer mehr in den Fokus wie Kommunalverwaltung, grade die kleineren, an die vielen einzelnen OZG Leistungen kommen sollen. Diese Frage ist nicht mehr nur hypothetisch, sondern inzwischen ganz real. Viele Verwaltungen haben bereits die Vorbereitungen auf die Einführung von zusätzlichen Onlinediensten getroffen, zusätzliches Personal eingestellt oder geschult. Andere stehen kurz davor. Dennoch, woher nehmen, wenn nicht selber machen? Und das, da sind sich immerhin alle Beteiligten einig, wäre nicht nur viel zu aufwendig, sondern auch völlig unnötig. Viele Hilfestellungen werden innerhalb der Bundesländer bereitgestellt. Eine Sonderrolle nimmt hier aber die Fitko ein: Nicht nur als Institution von Bund und Ländern, sondern mit dem Fit-Store auch operativ bei der Verteilung von Eva-Leistungen, also der Nachnutzung von bereits erstellten OZG Leistungen. Wie Kommunen solche Leistungen aus dem Fit-Store sichern können, welcher Aufwand dahinter steckt, welche Leistungen heute bereits angeboten werden, das bespreche ich mit Mareike Banaszak und Martin Jedrzejowski. Mareike betreut bei der Fitko und kennt als Juristin die rechtliche Dimension der Nachnutzung ganz genau.
Martin koordiniert das OZG-Programmmanagement bei der Fitko und leitet unter anderem den Jour Fix der OZG-Koordinierenden der Bundesländer.

[Felix Schmitt] Hallo Mareike und Martin, ich grüße euch. Liebe Mareike, egal, was an Gesetzgebung jetzt noch kommt, Ende diesen Jahres wird das Online Zugangsgesetz scharfgestellt. Fertig sind wir ja noch gar nicht, aber weil es bisher auch so kompliziert war.
Es war kompliziert, Verwaltungen, dass Verwaltungen, Leistungen selber auch anbieten können. Jetzt gibt es bei euch den Fit-Store und da muss man ja eigentlich nur noch die Leistung wie Führerscheinantrag irgendwo googeln, runterladen, einbinden, fertig. Richtig?

[Mareike Banaszak] Na ja, die müssen ja erstmal fertig werden. Äh brauchen ja erstmal verfügbare Leistungen. Die Bereitstellung ist das eine Thema, ja das andere Thema ist natürlich dann die Anbindung.
Die Anbindung wird ihre ganz eigene Zeit brauchen und ich glaube generell der komplette Prozess. Es dauert insgesamt viel länger, wie man sich das so gewünscht hat.

[Felix Schmitt] Also ist es vielleicht doch nicht ganz so einfach
an der Stelle, dann wär’s ja vielleicht gar nicht verkehrt, wenn wir mal ganz am Anfang anfangen und dass wir das so Stück für Stück klären was ist die Fitko, was ist der Fitstore und wie könnt ihr Kommunen in Deutschland auch unterstützen und da würde ich dann jetzt auch den Martin an der Stelle begrüßen. Martin, kannst du mal vielleicht am Anfang für diejenigen, die zwar den Begriff Fitko schon kennen, sich vielleicht noch nicht so richtig was drunter vorstellen können, mal kurz beschreiben, wer ihr seid und was ihr macht.

[Martin Jedrzejowski] Ja gern. Ähm ja Fitko, Fitko steht nicht nur für Fit und KO, nein Fitko bedeutet föderale IT-Kooperation.
Der Name ist hier Programm. Wir sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft aller Länder und des Bundes.
Und im Auftrag des IT-Planungsrates koordinieren wir hier die Verwaltungsdigitalisierung. Also die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und treiben diese voran.
Ja, was machen wir konkret? Also wir koordinieren, aber wir kooperieren halt auch mit verschiedenen Stakeholderinnen hier.
Zentrale Themen, die uns hier beschäftigen, sind zum einen die IT-Architektur,
aber eben auch die Steuerung der Projekte und Produkte des IT-Planungsrates und die Bewirtschaftung des Digitalisierungsbudgets.
Ich glaube, so kann man das ganz gut zusammenfassen.

[Felix Schmitt] Das heißt, ihr seid sozusagen der der praktische Arm des IT-Planungsrates, also diejenigen, die nicht die Konzepte schreiben, sondern diejenigen, die die Konzepte nutzen und sie dann auch mit Leben füllen. Ist das richtig?

[Martin Jedrzejowski] So kann man sagen, wir sind der operative Arm des IT-Planungsrates, sprich wenn der was beschließt, gucken wir, dass die Sachen umgesetzt werden, wenn ein Projekt beschlossen wird, wie beispielsweise Fit Connect oder damals die Etablierung des Fit Stores. Dann schauen wir, dass wir das umsetzen. Und eben den Kommunen, beziehungsweise in dem Fall eher den Ländern und über die Länder dann den Kommunen zum Beispiel die Nachnutzung ermöglichen.

[Felix Schmitt] Genau, du hast jetzt gerade schon ein wichtiges Stichwort ja auch genannt, die Kommunen sind nicht direkt adressiert, sondern über die jeweiligen Länder, in denen sie dann auch beheimatet sind.
Da kommen wir ja gleich auch drauf zu sprechen. Ihr selber als FitKo beschäftigt euch ja hauptsächlich mit dem mit dem Online Zugangsgesetz das ist inzwischen natürlich ein geflügeltes Wort wahrscheinlich jeder weiß auch um was es so grob da geht. Kannst du’s vielleicht noch mal ganz kurz für diejenigen erklären, die mit dem OZG jetzt noch nicht jeden Tag rund um die Uhr zu tun haben, um was sind die Zielsetzungen, die dahinter stecken.

[Martin Jedrzejowski] Ja, wenn wir uns das Online Zugangsgesetz mal anschauen, dann stecken da die Worte online und Zugang drin. Und darum geht es ganz konkret. Bürgerinnen und Bürger sollen befähigt werden sozusagen Verwaltungsleistungen, online, digital, sprich über ihren PC, ihr Tablet oder aber über Ihr Smartphone digital zu beantragen, eben über sogenannte Online Services, wenn man so will. Früher ist man ja ins Amt gegangen, wie man immer so schön gesagt hat, hat eine Nummer gezogen, gewartet und hat das dann beantragt. Heute kann man das dann quasi, so die Zielsetzung, bequem von der Couch aus tun und um dann ein Beispiel aufzugreifen, den Führerscheinantrag beispielsweise beantragen.

[Felix Schmitt] Das heißt für die Bürgerinnen und Bürger ist es eine Erleichterung was passiert dann bei den Verwaltungen im online Zugangsgesetz fehlt ja das Wort Digitalisierung. Und heißt es, ihr bietet für die Verwaltung an dieser Stelle… oder beziehungsweise das online Zugangsgesetz regelt für die Verwaltung hier nichts, also die können weiterhin machen, was sie wollen oder gibt’s da auch engere Regularien, die beachtet werden müssen?

[Martin Jedrzejowski] OZG selbst regelt tatsächlich nur den Zugang der Bürgerinnen und Bürger bis zur Behörde. Es hat quasi die Verarbeitung der Prozesse ausgeklammert. Jetzt könnte man sich denken, hm, als als Verwaltungsmitarbeitende oder Verwaltungsmitarbeitender in einer Behörde: Mist, das funktioniert ja dann gar nicht bei uns. Aber es hat einen Grund, warum es ausgeklammert wird. Wir haben föderale Strukturen in Deutschland. Jedes Land ist zu teilen unterschiedlich aufgebaut, zu Teilen haben wir kommunale Leistungen die unterschiedlich ja, organisiert sind. Basierend darauf hat das OZG quasi die größtmögliche Flexibilität über das Ausklammern geschaffen, dass Behörden schauen können, wie kann ich diesen einen Onlineservice bei mir verarbeiten intern. Nehmen wir mal an, ein Antrag kommt selten. Da macht vielleicht eine Volldigitalisierung überhaupt keinen Sinn, weil wenn ein Antrag nur zweimal kommt, kann ich auch eine PDF nutzen für die ganzen Bearbeitungen. Kommt ein Antrag oft kann ich zum Beispiel die die Fachverfahren, die ich habe, hier auch anbieten oder vielleicht sogar einen Empfänger-Client einrichten. Ganz individuell also regelbar und das ohne Zeitdruck. Denn dieser Prozess, diese zweite Kette sozusagen, die ist ja eben zeitlich nicht geregelt. Genauso wenig wie inhaltlich, also volle Flexibilität hier.

[Felix Schmitt] Eine der größten Herausforderungen, wenn ich in Kommunen unterwegs bin, also ihr wisst, ich bin ja vor allem in eher kleineren Einheiten unterwegs und was ich dort immer wieder auch gesagt bekomme, es hat uns nie so richtig jemand erklärt, was müssen wir eigentlich machen als Verwaltung. Was kommt da eigentlich auf uns zu? An wen können wir uns wenden? Ähm und wo stehen denn wo ist denn das FAQ zum OZG? So ein Stück weit das OZG ist ja jetzt auch schon ein paar Tage alt. Das gibt’s ja jetzt nicht erst seit diesem Jahr. Warum ist das denn so? Warum wurde denn nie wirklich so richtig kommuniziert, was grade auch die Kommunen an der Stelle wann machen müssen?

[Martin Jedrzejowski] Ja, die Frage ist gut und hier muss man ganz deutlich sagen, das OZG war für uns alle neu, sowohl für die Bundesämter, Bundesministerien als auch für die Landesministerien war diese Thematik neu. Man musste sich mit dieser Thematik, im ersten Schritt auseinandersetzen, sich organisieren, Pläne erstellen, um zu schauen, wie man hier eben weiter vorangeht.
Stellen wir uns mal vor, wir sind ein Gastgeber. Ja, angenommen, ich bin Gastgeber, ich möchte was kochen und jetzt überlege ich mir, es soll Fisch geben und ich kommuniziere das direkt. Und dann gehe ich in den Laden und merke, oh, es gibt gar keinen Fisch. Dann werden doch meine Gäste total enttäuscht, weil die sich total auf den tollen Fisch gefreut haben und jetzt gibt’s den nicht. Also macht es doch Sinn, dass ich mich im ersten Schritt mit den Dingen beschäftige, schaue, was kriege ich überhaupt an Fisch? Ah, ich sehe, ich kriege keinen. Ich schwenke also auf Fleisch um. Und beschäftige mich einmal damit, beschaffe noch andere Dinge, beschäftige mich mit den verschiedenen Kräutern, die ich benötige und fange dann an, mir ein Rezept auszudenken und koche das Menü fertig. Und während ich koche und weiß das Menü gelingt mir in der Zeit kann ich es auf die Speisekarte setzen und dann können die einzelnen Kundinnen und Kunden, meine Gäste sozusagen entscheiden passt das zu mir? Möchte ich das haben oder eben nicht? Ist das für mich geeignet oder habe ich vielleicht eine Nussallergie und ich sollte die Nusspanade weglassen.
Und genauso war’s beim OZG. Am Anfang musste man sich also erstmal organisieren, einen Plan erstellen und konnte dann erst sukzessive an die Kommunen herantreten und das ist ganz, ganz wichtig zu beachten. Wir sind im OZG also jetzt schon sehr weit gekommen und es gibt ganz, ganz viele tatsächlich Informationsangebote für die Kommunen,
sowohl bei den einzelnen Ländern als auch eben für die Kommunen. Ich würde gerne einige von diesen Informationsangeboten für die kommunale Ebene aufzeigen.
Du hattest gesagt, gibt es irgendwo so eine Art FAQ? Tatsächlich gibt es ein FAQ und zwar auf der Online-Zugangsgesetz-Website www.onlinezugangsgesetz.de.
Da werden sie geholfen, könnte man fast sagen. Da gibt es wirklich einen breiten Blumenstrauß an Informationen für oder für die Kommune nicht nur, sondern über das OZG, aber auch speziell für Kommunen,
Wir haben dort einen Bereich Kommunen und unter dem findet man zum Beispiel eben die benannten FAQs.
Findet die kommunalen Ansprechpersonen, das heißt, wenn eine Kommune Fragen hat, wie setze ich das denn jetzt um? Wie funktioniert das Ganze? Dann findet man dort die Koordinierenden oder wenn im Land vorhanden, exemplarisch in Thüringen, eben diese speziellen Ansprechstellen. Also die FAQs als auch weitere Informationen als auch eben, die ich sage jetzt mal Kontaktpersonen findet man auf dieser Website.
Darüber hinaus gibt’s natürlich auch unsere Website, die FitKO eigene Homepage sozusagen Fitko.de . Da findet man dann eben Informationen zu Fit Connect, zum Fitstore, den Fit Store selbst.
Ganz wichtig aber auch der OZG-Leitfaden und den bezeichne ich persönlich immer so als die Bibel des OZGs so ein bisschen. Da findet man wirklich querbeet zu allen Themen, wirklich Informationen, sei es zur Eva Nachnutzung, da kann ich wirklich jedem und jeder empfehlen, da einen Blick reinzuwerfen.
Personen, die schon ein bisschen tiefer im topic sind sozusagen, die OZG Informationsplattform, das ist quasi das Nachschlagewerk, wo stehen die Projekte, gibt es schon Projekte, die sagen, okay, wir können dann und dann quasi die Onlineservices anbieten.
Also was kann man dort sehen? Und last but not least eine Sache, die mir sehr am Herzen liegt, weil ich sie damals wieder so ein bisschen ins Leben gerufen habe, die OZG Roadshow.
Ist eine Infoveranstaltung der Länder in Kooperation mit der Fitko und zwar speziell für die kommunale Ebene.
Hier werden ganz, ganz viele Fragen beantwortet. Welche Leistungen kann ich denn als Kommune in meinem Land nachnutzen?
Wie funktioniert das rechtlich, organisatorisch? Wie kann ich mich technisch anwenden? Welche Möglichkeiten gibt es hier? All solche Fragen werden hier geklärt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Informationen und das ist, denke ich, eine ganz, ganz wertvolle Sache.
Und Hessen als auch Niedersachsen haben eine Road-Show bisher schon gemacht. Ich stehe bereits mit anderen Bundesländern, in Gesprächen und was mich besonders freut in Niedersachsen haben wir solch einen Erfolg, dass wir tatsächlich im September in die zweite Runde gehen mit der Road Show.

[Felix Schmitt] Da bin ich echt mal gespannt. Also die Roadshow sagt ja glaube ich jedem was. Da fallen mir jetzt auch spontan ganz ganz viele Ideen ein, was man da machen kann, aber da bin ich auch sehr gespannt, was ihr dort auch, geplant habt. Jetzt haben wir mal so den Rahmen des Ganzen besprochen, aber es soll ja heute auch sehr praktisch dadrum gehen, wie man einzelne OZG Leistungen, die ihr im Fit Store anbietet, wie man die bekommen kann. Mareike, kannst du vielleicht bevor wir da mal sozusagen Tabula rasa machen, erstmal beschreiben, was ist eigentlich der Fitstore? Also festgehalten haben wir am Anfang so was wie der Google App Store ist es wohl nicht oder?

[Mareike Banaszak] Das ist richtig, Google App Store sind wir nicht, aber wir sind trotzdem eine geniale rechtliche Lösung. Und zwar dahingehend, dass wenn ein Bundesland einen Onlinedienst bei sich entwickelt hat den im Fitstore anbieten kann und alle anderen Nachnutzungsinteressierten Länder, bei uns sind ja die Länder und der Bund Kunde, diesen Dienst bei der Fitko bestellen können. Das wird dann über Verträge abgewickelt oder über Verträge geregelt. Wir nennen das Einstellungs- und Nachnutzungsvertrag gespiegelt sind also das, was die Fitko einkäuft, das verkäuft sie eben auch. Und äh ja, das funktioniert, weil die Fitko mit den Ländern im sogenannten Inhouse-Verhältnis über den IT-Staatsvertrag steht. Da steht drin, dass die Länder und der Bund Träger der Fitko sind und damit ist es quasi so eine besondere Beziehung diesen Leistungsaustausch ermöglicht.

[Felix Schmitt] Also damit ich es richtig verstehe, wenn jetzt beispielsweise eine Kommune in, bleiben wir mal in Niedersachsen die sind ja bestimmt schon weiter, weil Martin mit der Roadshow dort ja schon war.
Die haben jetzt beispielsweise eine OZG Leistung in Wolfsburg entwickelt, diese Leistung aus Wolfsburg wird dann vom Land Niedersachsen euch angeboten und andere Bundesländer können sie dann für ihr Bundesland erwerben oder oder sagt dann einfach zum Beispiel ich sitze hier in Mainz, die Kommune Mainz. Ach was die da gemacht haben ist ja hervorragend. Ich trete mal direkt auf die Fitko zu. Wie funktioniert das dann aus aus Sicht einer Kommune?

[Mareike Banaszak] Ja, das äh wo fange ich an? Die kommunale Nachnutzung ist Länderorganisation. Das heißt wenn man den Einkaufsprozess erstmal betrachtet, wenn eine Kommune zum Beispiel eine Leistung an Kommunen in anderen Bundesländern anbieten möchte, dann muss sie sich ans Land genauso wenden, um die Leistung in den Fitstore einstellen zu können und andere Länder das eben für ihre Kommunen beziehen. Die andere Seite ist, wenn eine Kommune nachnutzen möchte, ja, weil eben in NRW die Leistung Hilfe zum Leben entwickelt wurde, muss sie sich in ihrem Land an die zuständige Stelle wenden und das Land muss dann im Fitstore eine Sammelbestellung aufgeben.

[Felix Schmitt] Und diese Sammelbestellung, ist das dann im Prinzip ein Rahmenvertrag, an dem sich dann die Kommunen einfach anschließen können oder gibt’s da irgendwie einen Stichtag, wo wir sagen muss: Hätte gerne diese Leistung, aber das geht nur bis 31. Oktober. Also wie ist das mit dieser Sammelbestellung gemeint?

[Mareike Banaszak] Ich denke, wenn das Land initiiert, den Erwerb bei der Fitko, nehmen wir mal an, den digitalen Führerschein. Den haben wir ja in Hessen zur Verfügung ja, wenn der nach Baden-Württemberg soll, dann würde Baden-Württemberg ja schauen, welche Fahrerlaubnisbehörden habe ich. Die sind ja meistens bei den Kreisen angesiedelt. Mit denen besprechen, wer möchte das erwerben kostenpflichtig oder vielleicht hat das Land entschieden es gibt es kostenlos weiter, ist ja auch eine Möglichkeit. Jedenfalls würden die Informationen gesammelt werden und bei uns im sogenannten Abstimmungsschreiben festgehalten, auch einen Zeitplan dazu, wann werden die Kommunen denn dann angebunden. Das sind dann die Informationen, die dort festgehalten werden.

[Felix Schmitt]  Das heißt, direkten Kontakt zwischen einer Kommune und dem Fitsore selbst findet eigentlich gar nicht statt, richtig?

[Mareike Banaszak] Das ist richtig, genau. Da entweder über die OZG-Koordinatoren oder eine andere benannte Stelle vom Land. In Hessen gibt’s ja zum Beispiel eine Koordinierungsstelle, OZG kommunal. An die kann man sich wenden im OZG Leistungsaustausch-Zusammenhang.
Und genau, im Fit Store können nur die Länder bestellen und das hat natürlich den Vorteil, dass wenn ein Land sich darauf festgelegt hat, eine kostenlose Weitergabe an die Kommunen vorzunehmen, dass es eben diese Sammelbestellung im Fitko einmal auslösen kann. Und dann den Onlinedienst an die Kommunen weitergibt.

[Felix Schmitt] Vielen Dank. Dann lass uns doch mal drüber sprechen, was es bereits im Fitstore auch gibt. Bereits auch in diesem Podcast hatten wir ja schon den digitalen Bauantrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der ja glaube ich, die erste oder mit die erste Leistung war, die bei euch mit aufgenommen wurde. Wie sieht es denn heute, wir reden jetzt hier Ende Juli 2020, wie sieht es denn heute aus, wie viele unterschiedliche Leistungen stehen denn heute zur Verfügung?

[Mareike Banaszak] Wir haben aktuell vier verfügbare Leistungen. Das sind ja dann wirklich Leistungen, die den Einstellungsprozess schon die Hürde überwunden haben.
Das bedarf ja zumindest auch Abstimmungen den ihrer Vertragsverhältnisse mit den IT-Dienstleistern haben wir die Leistungen du hast schon gesagt digitaler Bauantrag das ist ’ne sehr spannende Leistung ist, weil sie nicht nur den Antrag an sich anbietet, sondern auch so ein sogenannten Vorgangsraum, wo die ganzen am Baugenehmigungsprozess mitwirken können. Eine kollaborative äh Plattform. Finde ich ganz äh klasse.
Dann gibt es den äh Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten als OZG Leistungsbündel, haben wir das erstmal bezeichnet, weil es ja aus zwei OZG IDs und etlichen Leistungsschlüsseln besteht.

[Felix Schmitt] Und das hat ja ähm glaube ich ja gerade auch einen sehr aktuellen Anlass mit der Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge. Richtig oder geht’s da um was anderes?

[Mareike Banaszak] Bei der Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge das wird ja über die App „Germany for Ukraine“ abgebildet das hat dahingehend dann ’ne andere Relevanz, als den Aufenthalt Aufenthaltstitel also das ist zu unterscheiden. Dann haben wir Ausfuhr von Kulturgütern,
ist ja eine Landesleistung, da haben wir den, ersten spannenden Austausch auf Länderebene. Aber auch da haben alle Länder die nachnutzungsinteressen bekundet, aber die Abschlüsse nehmen tatsächlich noch Zeit in Anspruch. Und wir haben jetzt relativ neu den digitalen Führerscheinantrag aus Hessen. Der ja auch eine sehr hohe praktische Relevanz hat, jetzt Führerscheinumtausch steht ja an.
Und wird auch da angeboten. Und das ist kommunalen Leistungen, die wo die kommunale Nachnutzung eben auch eine Rolle spielen wird. Für den Bauantrag haben wir jetzt mittlerweile drei Nachnutzungsverträge geschlossen. Also wir sind … die Zahlen 4 und 3 klingen so niedrig, aber der Fitstore ist im operativen Betrieb.
Wir haben jetzt erste praktische Erfahrung sammeln dürfen und können.
Die bei den nächsten Leistungen uns auf jeden Fall weiterhelfen werden.
Und ja man kann nur sagen, Eva hat mit einer für alle seine ganz eigenen Herausforderungen.

[Felix Schmitt] Du hast gesagt, drei Nachnutzungs-Verträge, dahinter steckt dann jeweils ein komplettes Bundesland. Ist es richtig oder sind das dann einzelne Kommunen, die da hintendran stecken?

[Mareike Banaszak] Genau, der jeweilige Vertragspartner ist immer ein Land.

[Felix Schmitt] Das heißt also, das ist nicht drei, sondern drei mal N.
Viel das dann auch immer sein wird. Habt ihr da einen Überblick aus den einzelnen Bundesländern, wie viele Kommunen sich dort anschließen möchten oder erfahrt ihr das dann auch auch gar nicht. Also seid ihr da sozusagen auf der Ebene schon gar nicht mehr mit solchen Informationen dann auch betraut.

[Mareike Banaszak] Doch, das bekommen wir ja über das Abstimmungsschreiben. Weil da drin ja drinsteht, wann welche Kommune oder welcher Landkreis, welche Behörde da angeschlossen wird.

[Felix Schmitt] Das heißt also jetzt mal wieder aus der Sicht einer Kommune, wenn es also eine neue Leistung gibt entscheidet erst einmal das Bundesland: Ja, das ist für uns interessant, wie zum Beispiel der digitale Führerscheinantrag. Und die gehen dann auf alle Kommunen in ihrem Land zu, die diese Leistung anbieten und fragen, ob sie das übernehmen möchten. Richtig?

[Mareike Banaszak] Nicht die Kommunen, die das anbieten, sondern die Kommunen, für die das quasi als Empfänger die das nachnutzen wollen.

[Felix Schmitt] Also die die Leistung zum Beispiel Führerscheinantrag anbieten.

[Mareike Banaszak] Genau. Das wären ja dann im Zweifel nicht alle Kommunen, ja, sondern eben beim Führerschein sind’s ja die Landkreise, da ist es ja eine deutlich geringere Anzahl als wenn man jetzt alle Kommunen abfragen müsste, ja, Und das ist dann immer online dienstspezifisch.

[Felix Schmitt] Das heißt also, als Kommune muss man hier auch nicht tätig werden, sondern das sind Abfragen, die auf einen zukommen, sobald eine Leistung für das eigene Bundesland auch zur Verfügung steht.

[Mareike Banaszak] Das habe ich so nicht gesagt, das würde ich heute so nicht bestätigen, sondern die Kommunen können im Fitstore schauen, was gibt es für verfügbare Leistungen. Oder auch was es unter demnächst verfügbar. Wir haben ja auch Ankündigungen im Fit Store, die potenziell verfügbar sein werden. Und sich an die zuständige Stelle im Land wenden und ihr Nachnutzungsinteresse bekunden.
Ja, das Erste ist ja dass die Kommune Interesse hat und wir versuchen im Fitstore auch eine gewisse Transparenz für die Kommunen zu schaffen, welche Informationen brauchen die Kommunen denn für die Nachnutzung von Fitstore Leistungen, ja?
Jetzt angefangen die nachnutzenden Länder dort mit aufzunehmen, ja? Das heißt digitaler Bauantrag, wenn da steht, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wissen die Kommunen in den Ländern Ah unser Land hat das schon erworben und für die ist das natürlich nochmal besser, weil die wissen dann, dass die zuständige Stelle da vielleicht sogar eher weiterhelfen kann, wie jetzt in dem Fall eine Kommune aus Baden-Württemberg, die dort nicht aufgelistet ist. Aber ja, wir müssen halt einfach auch diese Vernetzung aufbauen, denke ich, ja würde es zumindest nicht schaden.

[Felix Schmitt] Aber dann lass uns doch mal beim Beispiel des digitalen Führerscheinantrags bleiben. Ein neues Bundesland nehmen wir mal Rheinland-Pfalz, das liegt mir immer sehr nah. Es hat sich dafür oder hat sich entschieden, den hier auch einzuführen, hat alle Landkreise entsprechend auch abgefragt und als Landkreis habe ich dann mal gesagt, ich komme ursprünglich ausm Rhein-Lahn-Kreis, also hat der Rhein-Lahn-Kreis gesagt, so das machen wir auch. Das kaufen wir jetzt beim Land Rheinland-Pfalz. Was passiert dann als Nächstes? Ich nehme mal an, das Vorurteil wird dann bestätigt und die Leistung wird dann als CD per Post an die Poststelle der Kreisverwaltung geschickt.

[Mareike Banaszak] Ja, ich glaube, mit der Postkutsche wenn dann, ne?

[Felix Schmitt] Ja, per Fax geht halt leider nicht.

[Mareike Banaszak] Nee, der fasst die CD nicht ein. Also von der Art her reden wir ja hier von Software als Service, also Betriebsleistungen, die vom umsetzenden Land als Komplettleistung zur Verfügung. Das heißt der Betrieb erfolgt auch beim umsetzenden Land. Und dann wird ja in der Regel ja dieser Onlineantrag weitergegeben mit den Nutzungsrechten und dieser Onlineantrag ist ja meistens so eine Implementierung eines Codes, ja in in das jeweilige Verwaltungsportal zum Beispiel. Genau und dafür ist dann der IT-Dienstleister des umsetzenden Landes verantwortlich.

[Felix Schmitt] Das heißt, als Kreisverwaltung bekomme ich dann nur per E-Mail dann einen Code, den ich dann copy paste in mein eigenes CMS der Homepage, des Portals einpflege, wahrscheinlich eine Landingpage für die jeweilige Leistung anlege und die dann entsprechend so verlinke, dass die Bürgerinnen und Bürger sie auch finden. Das das war’s dann schon.

[Mareike Banaszak] Also weitere Informationen kann ich dir dazu leider nicht geben, ich bin jetzt kein Technikexperte, ich bin Juristin.

[Felix Schmitt] Aber also wenn es das ist, dann dann funktioniert das ja auch genauso.

[Mareike Banaszak] Ziel sollte jedenfalls sein, dass der Bürger bei der Behörde seinen Antrag online stellen kann.

[Felix Schmitt] Genau. Alles klar kannst du ein bisschen was dazu sagen, wie sieht es denn aus was für ein zeitlicher Aufwand und was für ein was für Kosten oder Personalaufwand steht denn hinter so einer Leistung für eine Kommune? Du hast vorhin schon gesagt, es gibt die Möglichkeit, die Länder können so etwas kostenlos für alle auch zur Verfügung stellen. Ist das denn bisher so auch der Fall oder kommen da Kosten auf die Kommunen auch zu, wenn sie eine solch eine Leistung in Anspruch nehmen?

[Mareike Banaszak] Mhm, das ist eine gute Frage. Aktuell ist ja durch das Konjunkturmittelpaket des Bundes, erfolgt tatsächlich vielfach jetzt die kostenfreie Nachnutzung, weil es ja eben vom Bund finanziert wird das ist jetzt bis Ende des Jahres noch der Fall es wird beabsichtigt dass es verlängert wird aber dazu gibt’s noch keinen aktuellen Sachstand. Unabhängig davon, ob der Bund die Finanzmittel verlängert, ist es immer noch eine Entscheidung der Länder ob sie’s kostenfrei weitergeben. Das ist eine Entscheidung, die eben getroffen werden muss in den jeweiligen Ministerien. Und ja, was was den Personalaufwand auch angeht, da wird sich auf jeden Fall was bewegen, denn die Verträge sind ja von den Kommunen auch abzuschließen. Ja und die Rechnungen sind zu prüfen, die Verträge sind zu managen, es gibt Vertragsänderungen. Ja so ein ganzer Lebenszyklus eines Online-Dienstes. Wir haben ja noch gar keine praktische Erfahrung was für ein Aufwand damit tatsächlich dann einhergeht. Aber ich denke schon, dass da was auf die Kommunen zukommt. Nur was kann ich jetzt auch nicht wirklich konkretisieren ja. Aber genau eben noch die Ergänzung, dass wenn die Länder nicht kostenfrei die Nachnutzung anbieten werden, natürlich auch von den Kommunen im Haushalt die Kosten eingeplant werden müssen. Ich kann dazu nur jedenfalls das praktische Beispiel des digitalen Führerscheinantrags, wenn man da in die Leistungsbeschreibung reinguckt, da kann man sehen was da an Kosten auf eine Kommune zukommt ja? Das ist finde ich ein tolles Beispiel, weil man natürlich die Sammelbestellung des Landes, damit errechnen kann, ja. Je nachdem wie viel Landkreise es gibt oder wie viele Kommunen da und wie groß die sind. Wie kann man das summieren oder die Kommune kann eben für sich selber sehen, wie groß ist sie, was kostet das und was sind die einmaligen Einrichtungskosten und kann das schon bei sich einplanen.

[Felix Schmitt] Mhm. Also das ist ja eine wichtige Information, dass wenn Kosten auf einen zukommen, dass man das von Anfang an weiß, ohne dass man schon an dieser Stelle irgendwas unterschreiben oder auch beauftragen muss. Vielen Dank für diesen Einblick. Also wie so ein Ablauf auch funktioniert, was der Fitstore ist. Wir hatten ja schon mal angefangen so ein bisschen da drüber zu sprechen, was passiert denn, wenn man jetzt auf einmal den digitalen Führerscheinantrag auch bei sich nutzen möchte, der bei euch  dann eben auch zur Nachnutzung bereit steht wie so etwas in der Verwaltung integriert werden kann. Martin, da bist du ja, ich bin schon wieder bei der OZG Roadshow, aber das beeindruckt mich einfach dieses Beispiel, deswegen ist das bei mir hängengeblieben. Aber da kannst du ja mit Sicherheit mehr zu sagen. Was muss man denn als Verwaltung dort, beachten, wenn es da drum geht, solche Leistungen von außen als Software Assis Service in der eigenen Verwaltung zu integrieren.

[Martin Jedrzejowski] Man muss verschiedene Punkte beachten. Also es gibt nicht nur diesen einen Punkt, den man beachten muss, sondern es gibt verschiedene Baustellen. Also die erste ich sage jetzt mal, Baustelle ist definitiv die technische Komponente. Hier müssen wir natürlich gucken, okay ich kaufe mir diesen Online-Service, aber ich muss sie natürlich auch irgendwie anbinden. Welche Möglichkeiten habe ich hier? Also entweder ich habe ein bestehendes Fachverfahren und ich lasse dieses Fachverfahren, also mein IT-Service an den Onlinedienst anbinden und dann geht das quasi Neudeutsch, würde man sagen, smooth oder haben wir, ich äh versuche, einen Empfänger klein zu beschaffen, der das dann ebenfalls verarbeitet oder aber als Workaround oder wenn ich sage der andere kommt ganz selten vor, ich dann auch sagen, okay, nein, wir werden diesen Antrag, das geht zum Beispiel, auch, dem digitalen Führerscheinantrag, dass ich sage, ich werde mir als PDF sozusagen downloaden und dann kann der die Verwaltungsmitarbeitende eben über Copy Paste diesen Antrag weiterverarbeiten und manuell sozusagen ins Fachverfahren einbauen. Hintergrund hier, jetzt könnte man sagen, das ist ja nicht ideal. Na ja, man muss natürlich aufpassen, wenn was selten vorkommt, ist das natürlich schon mal besser, als wenn ich alles manuell aufschreibe, da bei Copy Paste natürlich deutlich weniger Fehler passieren können und es auch schneller geht. Das heißt, auch bei diesem Workaround haben wir jetzt schon eine Effizienzsteigerung. Dann müssen wir auch beachten, Bürgerinnen und Bürger mussten nicht eine Nummer ziehen, zum Amt gehen, denn der Antrag konnte online gestellt werden. Also selbst dieser Workaround bietet schon extreme sozusagen Vorteile, Effizienzsteigerungen. Das wäre die technische Komponente. Muss man natürlich aber auch vorgehen: Wie organisieren wir uns in einer Verwaltung? Das ist natürlich eine andere Baustelle. Wie organisiert man sich? Man könnte sagen, Business as usual, ne? Vielleicht kommt der PDF-Antrag und dann kann ich ihn manuell einarbeiten. Aber hier ist man natürlich gefordert zu hinterfragen, ob man die Prozesse, wenn man doch schon einen Change hat, nicht gleich mit anpasst. Also eine 1:1 Übernahme davon rate ich ab. Man sollte auf jeden Fall schauen, dass man logische, digitale Prozesse etabliert und hier rate ich den Kommunen ganz deutlich nicht alleine zu digitalisieren. Vernetzen Sie sich, ich weiß, in Hessen gibt es zum Beispiel auch ein Förderprogramm, wer sich die Kommunen zusammentun. Vielleicht gibt es was Ähnliches auch in den anderen Bundesländern. Der dritte Bereich sind natürlich die Kosten. Mareike hat es schon erwähnt. Und da in einzelnen Ländern übernehmen die Länder schon die Kosten für die ersten Jahre beispielsweise in dieser Zeit, Erfahrungen gesammelt werden und dann Kalkulationen für die Folgejahre. Auch, ich sage jetzt mal, mit einer gewissen Erfahrung, erfolgen. Hier begünstigt natürlich die Entscheidung des IT-Planungsrates, das bis zum 1.1. die Kostenkalkulation vorliegen sollen, diese Planungsgüte ungemein. Als letzte Baustelle würde ich tatsächlich die innerbetrieblichen Aufwände nennen. Ich glaube, der ein oder die andere denkt sich, ach Gott, so ein Online-Service zu etablieren, das ist unglaublich viel Arbeit und kostet äh und bindet solch viele Ressourcen. Da muss ich sagen, ja, bindet es. Einerseits. Andererseits muss man aber auch ganz, ganz deutlich sagen, dass Online-Dienste Arbeitsprozesse automatisieren und beschleunigen. Und damit binden sie weniger Zeit. Zeit, die die Verwaltungsangestellten für, ich sage jetzt mal, qualitativ hochwertigere, bedeutsamere Tätigkeiten nutzen können. Und ich glaube, diese vier Baustellen, sprich die Aufwände, die ich gerade beschrieben habe, die kosten die Prozesse als auch eben die IT sind, glaube ich, hier so die großen Dinge, die es zu beachten gilt.

[Felix Schmitt] Mhm. Ähm.
Du hast jetzt gerade ähm ja zwei Sachen auch herausgehoben an dieser Stelle, nämlich Prozesse und innerbetriebliche Aufwände. Gerade zu den Prozessen vielleicht noch mal so eine Nachfrage, also ich weiß, so die größeren Einheiten beschäftigen sich ja grundsätzlich mit Prozessmanagement, da gibt’s oftmals auch Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, die sich damit auseinandergesetzt haben. Gibt’s in dem OZG-Kontext auch Bestrebungen, grade auch die Verwaltungseinheiten mitzunehmen, die bisher, ich sage mal
jetzt mal so bisschen salopp, die halt vor dreißig, 40 Jahren mal einen Prozess eingeführt haben, ohne ihn Prozess zu nennen und ihn seither immer so weitermachen
vielleicht auch gar nicht mehr wissen warum gibt’s da Unterstützung gerade auch für solche Einheiten, sich entweder selber weiterzubilden oder gemeinsam an so etwas zu arbeiten? Du hast ja die Landeskoordinatorin ja schon genannt. Fallen dir denn noch andere Unterstützungsmöglichkeiten ein?

[Martin Jedrzejowski] Tatsächlich, also es gibt verschiedene Bildungseinrichtungen auf kommunaler Ebene, HSVS beispielsweise, wäre zu benennen, aber auch die KGST als Verein bietet den Mitgliedern ganz, ganz viele Unterstützungsangebote und ich weiß, dass die so viel ich weiß auch am Plan sind hier, ich sage jetzt mal digitale Neulinge was aufzusetzen. Darüber hinaus gibt es aber auch vom Programmmanagement die Eva Videos, wo man sich quasi über Videos ganz leicht erstmal mit verschiedenen Themen ja beschäftigen kann, um hier eben das erste Know-how aufzubauen. Also es gibt tatsächlich einige Bestrebungen mittlerweile in der Fläche. Du hattest die Koordinatorinnen angesprochen der verschiedenen Länder. Tatsächlich ist es so, dass ich auch hier mit Zweien im Speziellen jetzt gerade im Austausch stehe. Hier das Wissen in die Fläche zu bringen und vor allen Dingen, eher kommunale Mitarbeitende abzuholen, die vielleicht noch nicht so viel übers OZG wissen, um hier eine gewisse Wissensbasis zu schaffen. Aber das tatsächlich ist primär Aufgabe der Länder. Wir unterstützen hier gerne und stehen hier im engen Austausch. Ich hatte am Anfang erwähnt, wir A sind schon sehr weit gekommen. Es gibt hier und da noch Baustellen. OZG offiziell Ende der 23.12, aber die Gültigkeit der einzelnen Verpflichtungen gilt fort sozusagen über das Jahr hinaus und ich denke, da sollten wir daher auch uns nicht zum 31.12. sozusagen festnageln, sondern darüber hinaus schauen, dass Verwaltungsdigitalisierung, ein wirklich fortwährender Prozess ist und genauso fortwährend wie der Prozess ist. So sehe ich jetzt auch die Aufgabe der Länder, bei der wir gerne unterstützen, eben die Kommunen mit dem entsprechenden Wissen abzuholen. Als letzter Satz dazu noch, natürlich sind aber auch die Kommunen irgendwo in der Pflicht sich zu erkundigen, meine ich gar nicht negativ, nein, sondern möchte noch mal auf die Angebote hinweisen, die wir benannt haben. Sprechen Sie gerne ihre Landeskoordinierenden an wegen der OZG Roadshow. Können wir individuell gestalten, also wenn wir sagen, wir machen vielleicht einen ersten Block mit Grundlagen können wir das gerne machen oder aber denken Sie an die OZG Informationsplattform, da können Sie dann sozusagen sich auch noch selbst erkundigen.

[Felix Schmitt] Vielen Dank. Wir nehmen diese diese Links auch gerne mit in die Shownotes. Die muss man jetzt nicht mitschreiben. Da kann man dann die ganzen Informationen, die Links dann auch noch mal nachschlagen und sich dann vielleicht auch abspeichern. Du hast vorhin auch schon so einen kleinen Ausblick gemacht und den würde ich jetzt gerne zum zum Abschluss vielleicht auch noch mal ganz kurz machen, denn, wir haben ja gerade zwei Schlagwörter, nämlich OZG und Fitko beziehungsweise Fitstore. Den haben wir jetzt ja schon recht häufig oder beide haben wir schon sehr häufig auch genannt. EVa haben wir ja auch schon genannt, also die einer für alle Leistungen, was ja im Prinzip dahinter steht.
Mareike lass uns vielleicht nochmal in die Zukunft schauen. In den nächsten Wochen, Monaten und Jahren. Du hast ja vorhin schon gesagt, ihr habt einige Leistungen, die bereits bei euch als, ich nenn’s mal avisiert, genannt sind, die also in nächster Zeit bei euch dann auch in den Fitstore kommen
Was können denn Kommunen und die Landkreise in der Zukunft von euch erwarten? Welche Rolle für die Erfüllung des OZGs bei ihnen spielen wird?

[Mareike Banaszak] Ich habe ja schon gesagt, durch den mittelbaren Erwerb würde ich jetzt daraus den Schluss ziehen, wird’s auch nur eine mittelbare Rolle spielen.

[Felix Schmitt] Ich sehe, du bist eine Freundin der Logik.

[Mareike Banaszak] Aber der Fitstore ist ja nicht nur Leistungsaustausch, sondern auch Informationsquelle. Also wir streben an eine übergreifende Informationsquelle auch für Kommunen natürlich dann auch zu sein. Das heißt, wir nehmen schon die Bedürfnisse der Kommunen auf, die er eben dahingehend, ja, welche welche Online-Dienste sind verfügbar? An wen muss ich mich wenden für den Leistungsaustausch, darf ich rechtlich die Leistung nachnutzen und was kostet mich als Kommune die Nachnutzung dieser Leistung? Da arbeiten wir fortlaufend dran. Dass auch diese Information für Kommunen  abgebildet werden. Und ja, abschließend bleibt mir nur zu sagen, der Fitstore ist ein Vehikel, wie Leistungen von einem Bundesland in andere Bundesländer kommen können, wenn es einen kostenpflichtigen Leistungsaustausch betrifft, und dass der Weg vom Land zur Kommune dann eben der Länderorganisation unterliegt.

[Felix Schmitt] Das heißt, so in meinen Worten im Prinzip: Ihr übersetzt den Föderalismus in Praxis und sorgt dafür, dass Leistungen, die irgendwo erstellt wurden in anderen Verwaltungen entsprechend auch zur Verfügung stehen, dass man sich als Kommunalverwaltung Gedanken drüber machen muss, wie kriege ich denn jetzt etwas, was in Sachsen-Anhalt ganz anders funktioniert hier bei mir in Rheinland-Pfalz zum Laufen? Ich bin sehr gespannt ich freue mich auch jetzt auch mitzubekommen, wie sich der Fitstore jetzt auch weiter entwickeln wird. Also ich glaube auch, er wird eine, sehr zentrale Rolle spielen. Vor allem ja auch spielen müssen, weil die meisten Kommunen, das wisst ihr ja Besser als als ich natürlich auch, haben ja große Herausforderungen bei der OZG Umsetzung, bin mal gespannt wie man dann vielleicht von kommunaler Seite, von Landesseite, aber auch von Fitko Seite in zwei oder drei Jahren über das spricht, was ihr hier gerade auf die Beine stellt. Dann wünsche ich euch viel Erfolg und bedanke mich ganz herzlich, dass ihr heute hier mit dabei wart.

[Mareike Banaszak] Ja, da bin ich auch sehr gespannt und auch dir, Felix, vielen Dank.

[Martin Jedrzejowski] Ja, vielen Dank.

[Felix Schmitt] So, das war’s für heute. Ich hoffe, du bist auch bei der nächsten Folge wieder mit dabei. Dein Felix Schmitt.