Es war schon spät, als am 3. Juni 2020 das Corona-Konjunkturpaket durch die Koalitionsfraktionen beschlossen und verkündet wurde. Schon länger wurde gemunkelt, dass die Digitalisierung im kommunalen Bereich ordentlich berücksichtigt würde, das hatte sich dann auch bestätigt. Es werden eine Reihe sinnvoller und wichtiger Maßnahmen in der kommunalen Digitalisierung ermöglicht. Um was es im Detail geht, habe ich hier zusammengefasst und kurz bewertet. Das gesamte Dokument mit den Vorhaben der Koalition gibt es hier.
Onlinezugangsgesetz wird nachgebessert
Mit über drei Mrd. Euro wird einerseits ein Architekturfehler des Onlinezugangsgesetz (OZG) ausgebessert. Die Mittel aus dem Konjunkturpaket sollen einerseits für die dringend notwendige Registermodernisierung eingesetzt werden. Das ermöglicht nach Abschluss ein durchgehendes once-only-Prinzip bei der Nutzung öffentlicher Dienstleistungen durch die BürgerInnen. AntragstellerInnen sollen eindeutig und behördernübergreifend identifiziert werden können. Das ermöglicht, mit nur einem (online) Verwaltungskontakt- egal wie viele unterschiedliche Produkte und Behörden mit der Bearbeitung eines Anliegens letztlich betraut sind – alle notwendigen Angaben zu treffen.
Ebenso werden die Investitionen der kommunalen Verwaltungen gefördert, wenn sie sich bei der Umsetzung des OZG an der oben beschrieben Struktur orientieren.
Bewertung: Die Registermodernisierung ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer zeitgemäßen Ausrichtung von Behördendienstleistungen. Die zusätzliche Förderung der Investitionsmaßnahme durch Behörden hilft, dass auch kleinere Einheiten ein gutes und vor allem benutzerfreundliches System aufbauen können. Allerdings heißt es auch, dass sich Projekte vor Ort noch weiter verzögern können, da die neuen Grundlagen zu den Registern erst in einigen Monaten festgezurrt sein werden.
Digitale Befähigung von Kommunen – Smart City-Programm
Projekte zur „digitalen Befähigung“ von Kommunen werden, gemeinsam mit Projekten in KMUs mit 1 Mrd. Euro gefördert. Was sich, bezogen auf Kommunen dahinter verbirgt, bleibt in der Einigung der Koalition noch einigermaßen nebulös.
Zum Thema passt aber die Ankündigung, dass das „Smart City“-Programm des Bundes fortgesetzt und um 500 Mio. Euro aufgestockt wird. Mit dem Programm werden Projekte und Strategien gefördert, die sich mit digitalen Mitteln der Steigerung der Lebensqualität und des Gemeinwohls verschreiben. Bis zu 65% der Gesamtkosten können gegenüber der KfW geltend gemacht werden. Die Einreichungsfrist für Anträge ist vor wenigen Tagen abgelaufen. Ob die zusätzlichen Mittel lediglich zur Abdeckung weiterer, bereits gestellter Anträge genutzt werden sollen, oder das Programm wieder geöffnet und über 2020 hinaus weitergeführt wird, ist nicht klar aus der Passage herauszulesen.
Bewertung: Auch wenn die Details dieser Einigung noch viel Spielraum in der Ausgestaltung zulassen, steckt viel Entwicklungspotential für Kommunen drin. Die Entwicklung kommunaler Digitalisierungsstrategien ist dabei besonders hilfreich, um lokal die besten Wege und Methoden zu finden, um Lebens- und Standortqualität vor Ort zielgenau zu verbessern.
Größtes Problem wie immer bei Einmalförderung: Die Nachhaltigkeit von Projekten der Digitalisierung ist nicht garantiert, da laufende Kosten komplett von den Kommunen getragen werden müssen.
Ausbau Breitband-Glasfaser, 5G und 6G
Deutschland hinkt auch heute noch massiv beim Ausbau von Breitband-Glasfaser hinterher. Nicht einmal 5% der Hausanschlüsse laufen über Glasfaser, was für zukünftig notwendige Bandbreiten aber notwendig sein wird. Der Bund möchte im Rahmen des Konjunkturpakets die Verbreitung im ländlichen Raum stärken. Dafür sollen die bestehenden Förderprogramm entbürokratisiert und „weiterentwickelt“ werden. Die zusätzlichen Mittel werden nicht beziffert. Je nachdem, welcher Teil des Netzes (FTTH, FTTN,…) hier gefördert werden soll, dürften die notwendigen Mittel entweder im niedrigen Millionen oder deutlich über einer Milliarde liegen. Hier müssen also die genauen Bedingungen noch abgewartet werden.
Weiterhin plant die Regierung, das 5G-Netz bis 2025 flächendeckend in Deutschland auszubauen. Die Ausbauverpflichtung der Netzbetreiber, bis Ende 2024 99% der Bevölkerung zu erschließen, wird hiermit ergänzt. Dazu wird eine neue Infrastruktur-Gesellschaft des Bundes gegründet und mit fünf Mrd. Euro ausgestattet. Mit diesen Mitteln sollen voraussichtlich die Gebiete der Bundesrepublik ausgeleuchtet werden, die von den Netzbetreibern nicht bedient werden. Das können bis zu 10% der gesamten Fläche Deutschlands sein.
Bewertung: Für eine Bewertung der Einigung zum Glasfaserausbau ist es noch zu früh. Hier ist maßgeblich entscheidend, wie die Förderung ausgestaltet wird und welche Teile des Netzes gefördert werden. Sehr zu begrüßen ist es, dass ein flächendeckender Ausbau des 5G-Netzes auch über den Wohnort der Mobilfunkkunden hinaus angestrebt wird. Nur mit 5G an jeder Milchkanne kann das Netz die in es gesteckten Erwartungen auch erfüllen. Also das nahezu lantenzfreie kommunizieren zwischen IOT-Anwendungen, NutzerInnen und Serverstandorten.
Weitere Maßnahmen mit indirektem Bezug zur kommunalen Digitalisierung
Der Fuhrpark von Stadtwerken und öffentlichen Busunternehmen kann schneller auf Elektromobilität umgestellt werden.
Kommunale Unternehmen können einfacher und umfangreicher auf den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen zugreifen. Das ermöglicht eine günstigere Betriebsmittelfinanzierung und eröffnet weiteren Spielraum für Innovationen und Investitionen.