Mit dem Digitalpakt wollen Bund, Länder und Kommunen zur weltweiten Spitze in der digital gestützten Bildung aufschließen. Das ist auch dringend nötig, denn in dem Bereich ist Deutschland in den letzten Jahren beständig zurückgefallen. Die Folgen der Corona-Pandemie haben auch deutlich gezeigt, welche Lücken schnellstmöglich geschlossen werden müssen. Wir möchten Schulträgern hier zeigen, wie sie schneller und wirtschaftlich sinnvoll ihre Schulen digital aufrüsten können.

Der Bund hat den Schulträgern insgesamt 5 Milliarden Euro über den Digitalpakt zur Verfügung gestellt. Davon sind bis September 2020 aber gerade einmal 15,7 Millionen Euro von den Kommunen abgerufen* worden. Zuviel Bürokratie, zu hohe Folgekosten, zu wenig operative Hilfe bei der Beantragung, das sind die immer wieder zu hörenden Gründe für die bisherige Zurückhaltung.

„Zu kompliziert“

Die Beantragung der Mittel sei „zu kompliziert“. Zu dem Ergebnis kam eine Umfrage des Deutschen Städte- und Gemeindebund unter rund 350 Schulträgern in ganz Deutschland. So sei die Beantragung der Mittel mit einem viel zu hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Auch vermissen viele Kommunen eine adäquate Unterstützung durch die Länder, sowie eine mangelhafte Ausbildung der LehrerInnen.

Auch eigene Probleme treten immer auf: der IT-Support kann nicht gewährleistet werden und die Folgekosten für die Träger sind zu hoch.

Die Zeitschrift „Kommunal“ hat ausführlich aus der Umfrage berichtet. Wer sich darüber informieren möchte, findet hier den umfassenden Artikel.

Darum ist der Digitalpakt wichtig

Seltene Einigkeit aller BildungspolitikerInnen gibt es zu der Aussage, dass der Digitalpakt wichtig sei. Der Aufbau digitaler Lern-Infrastrukturen an allen rund 43.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland soll die Sicherung der Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Deutschlands im internationalen Wettbewerb gewährleisten. Viele Länder sind Deutschland hier über Jahre enteilt und bieten ihren SchülerInnen sowohl technisch als auch didaktisch eine fortschrittlichere Bildung.

Damit die deutschen Schulen ihrem Auftrag, gleiche Chancen für alle Kinder zu schaffen, gerecht werden können, müssen sie auch bei der digitalen Bildung mithalten.

Das zu erreichen, ist auf der technischen Seite die Aufgabe der Schulträger. Und genau hier unterstützt der Digitalpakt mit seinen 5 Mrd. Euro die notwendigen Investitionen in den Kommunen.

Schulträger müssen das für Ihre Schulen beste Konzept finden und mit den jeweiligen Medienplänen in Einklang bringen. Grundlagen wie funktionierende WLAN-Netzwerke müssen nicht nur funktionieren, sie müssen auch sicher sein. Die Daten einer Schulverwaltung müssen sicher vor externem Zugriff sein, ebenso wie ein pädagogisch genutztes Netz offen für eine Vielzahl, auch externer Geräte sein muss.

Schulträger brauchen einen dauerhaft gesicherten technischen Support, müssen frühzeitig Klarheit über die langfristigen Folgekosten haben und erfolgreich die Fördermittel beantragen. Es ist also einiges zu tun.

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Standardisiertes Vorgehen etablieren

Vor der Anschaffung digitaler Lern-Infrastruktur steht die wichtige Frage: Wozu brauchen wir sie? Was wollen wir damit erreichen? Die Technik folgt hier der Pädagogik, was ein enges Wechselspiel zwischen Schule und Schulträger verlangt.

1. Bestandsaufnahme

Der Einsatz digitaler Technik in Schulen ist auch innerhalb einer Kommune oft sehr heterogen. Ein Plan, der für alle Schulen, gar für alle Schultypen gelten kann, ist nicht zielführend. Daher steht ganz am Anfang der Planung die Bestandsaufnahme. Was gibt es bereits in den Schulen, wie ist der technische Stand, wird es genutzt oder dient es als Staubfänger? Wie ist der Fortbildungsstand der LehrerInnen und wie laufen die schulinternen Prozesse ab?

2. Medienentwicklungsplan updaten

Mithilfe der Bestandsaufnahme, können Schulträger nun Ziele, Maßnahmen und ein Umsetzungszeitplan entwickeln. Darin werden alle Gesichtspunkte der Schulentwicklung berücksichtigt und festgehalten. Dies sind unter anderem die Auswirkungen auf den Unterricht, die Fortbildungsbedarfe, Schulprozesse und die technische Entwicklung.

Um Fortschritte messen zu können und im Fall der Fälle zielgenau nachsteuern zu können, sollten Schulträger auch Evaluationskriterien festlegen, die regelmäßig überprüft werden können.

Wichtig an dieser Stelle: auch die Mittel des Digitalpakts sind endlich und die Folgekosten (Support, Neuanschaffung und Austausch von Geräten) werden nicht von den Fördermitteln gedeckt. Der Medienentwicklungsplan muss daher die pädagogischen Ziele und die finanziellen Mittel des Trägers zusammenbringen.

3. Medienkonzepte der Schulen anpassen

Die Schulen wissen jetzt, wohin der Schulträger seine Einrichtungen bringen möchte. Optimalerweise waren die Schulen an der Erstellung des Medienplans natürlich auch beteiligt und kennen die Ziele und Beweggründe.

Die Aufgabe der Schulen ist es jetzt, ihre Medienkonzepte auf den veränderten Medienentwicklungsplan anzupassen. Nicht jede Schule wird in kürzester Zeit die Ziele des Medienkonzeptes des Schulträgers auch erreichen können. Vielfach sind Zwischenschritte notwendig, die auch in der Planung der Fördermittel berücksichtigt werden müssen.

ACHTUNG: Die Beantragung der Mittel aus dem Digitalpakt wurde an dieser Stelle nachträglich verändert. Medienkonzepte der Schulen können zukünftig nachgereicht werden, müssen aber weiterhin erbracht werden. 

Auswahl der ersten Anträge

Passen Medienentwicklungsplan und Medienkonzept und werden die (je nach Bundesland leicht unterschiedlichen) Förderkriterien eingehalten, dann können die ersten Anträge folgen.

4. Dachantrag und erste Schulanträge

Jeder Träger muss einen Dachantrag für seine Schulen stellen, wobei auch hier unterschiedliche Regelungen je Bundesland gelten. Unter dem Dachantrag können die konkreten Förderanträge für die Schulen erarbeitet und eingereicht werden. Wichtig ist, die Schulanträge müssen nicht alle gemeinsam gestellt werden. Daher sollten Schulträger prüfen, welche Schulen in ihrer Vorbereitung bereits soweit sind, dass ihre Anträge fertiggestellt und eingereicht werden können. Für vorerst zurückgestellte Anträge ist noch Zeit bis 2022. Ab Mai diesen Jahres entfällt allerdings die Bindung der Mittel an die jeweiligen Schulträger.

Sinnvolle erste Schritte in der Technik

Bei aller Unterschiedlichkeit der Schulen gibt es Grundlagen, die für einen Erfolg der schulischen Digitalisierung unerlässlich sind. Nur etwa ein Viertel der deutschen Schulen hat heute ein WLAN-Netz eingerichtet. Inzwischen brauchen aber fast alle technischen Geräte im Unterrichtseinsatz eine kabellose Vernetzung. Dabei sollten zumindest ein besonders gesichertes Netz für die Schulverwaltung vorgehalten werden, wie auch ein Netz für den pädagogischen Einsatz, in welches sich auch SchülerInnen mit ihren eigenen Geräten sowie externe Geräte einloggen können. Der Digitalpakt fördert die Einrichtung unterschiedlicher Netze, daher sollten Schulträger dies unbedingt nutzen.

Gerade bei weiterführenden Schulen ist die pädagogische Ausrichtung ein wesentliches Profilmerkmal. Neben individuellen Ansätzen können Schulen und Schulträger hier verstärkt auf Kooperationen setzen. Damit lassen sich auch technisches und pädagogisches Know-How erwerben, welches nicht immer unmittelbar in den Schulen abrufbar ist. Ob eine individuelle Lernplattform, ein 3D-Drucker für
Naturwissenschaften oder Kunst, von SchülerInnen programmierbare Roboter, Whiteboards oder ein Klassensatz Tablets: Richtig ist das, womit Schule und Schulträger ihre Ziele am besten erreichen können.

Wirtschaftlichkeit beachten – Lösungen finden

Jede Investition produziert Folgekosten für den Schulträger. Daher müssen sie sicherstellen, dass Verwaltungen den Support für angeschaffte Geräte übernehmen können und regelmäßig fortgebildet werden. Oder sie finden Vertragspartner, die diese Aufgabe übernehmen. Immer ist darauf zu achten, dass auch in fünf Jahren noch Ersatzteile und weitere Exemplare nachgeordert werden können und langfristiger Software-Support des Herstellers garantiert werden kann.

Es können Lizenzkosten anfallen, die während der Nutzung eines Gerätes oder einer inbegriffenen Software vom Schulträger getragen werden müssen. Daher müssen auch hier Folgekosten ermittelt und eingeplant werden.

Ob es für einen Schulträger wirtschaftlicher ist, Geräte zu kaufen und selbst warten, Miet- oder Leasingangebote einzuholen und den technischen Support einzukaufen, muss individuell geprüft werden.

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Eine moderne und digitale Lehrausstattung wird ein immer stärkere Standortfaktor für Kommunen. Auch Ihre SchülerInnen können schnell und unkompliziert von einer modernen und digitalen Lernumgebung profitieren. Medienpläne, Anträge, Lieferverträge und eine passende Übersicht zu den notwendigen Folgekosten für den Schulträger: Das ist kein Hexenwerk! 

Wollen Sie wissen, wie wir auch Ihre Kommune schnell und unbürokratisch unterstützen können? Dann vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns. 

Wir unterstützen Schulen und Schulträger unabhängig  von Anbietern und Herstellern, haben also nur Ihren Erfolg im Sinn. Vom Konzept über die Projektierung, die Beantragung der Digitalpaktmittel bis zu Beschaffung und der Etablierung eines dauerhaften, technischen Support: Wenn Sie es wünschen, betreuen wir Sie und ihre Projekte von a bis z. Sie benötigen nur punktuelle Unterstützung? Kein Problem! 

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